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Post by che68 on Jul 14, 2020 8:48:41 GMT
Während der Übergangsfrist ändert sich an den Einreisebestimmungen für britische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen nichts.
Während der Übergangsfrist können bisher freizügigkeitsberechtigte britische Staatsangehörige und ihre drittstaatsangehörigen Familienangehörigen weiter ohne Aufenthaltstitel in Deutschland leben und arbeiten wie bisher. Dies gilt auch für innerhalb dieser Übergangsfrist neu zuziehende britische Staatsangehörige. Für den weiteren Aufenthalt sollten alle Betroffenen frühzeitig vor dem Ablauf der Übergangsfrist ihren nach dem Ende der Übergangsfrist voraussichtlich erforderlichen Aufenthaltstitel bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen und sich, sofern noch nicht geschehen, bei der für ihren Wohnort zuständigen Meldebehörde anmelden. Der weitere Aufenthalt für die Zeit zwischen der Antragstellung bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde gilt als erlaubt.
Das Bundesinnenministerium hat auf seiner Internetseite umfassende Informationen zusammengestellt, die alle möglichen Szenarien beleuchten.
Auch die britische Botschaft informiert ihre Staatsangehörigen regelmäßig.
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Post by klauspw on Jul 14, 2020 10:12:51 GMT
Danke Che fuer diese neue Kategorie - Brexit is flushing out all sorts of issues which lots of people never knew existed! The stories I read on FB from Brits in Germany are quite amazing, in a negative sense, and many UK expats are now looking into German citizenship. Welcome, join the club.
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