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Post by hafi on Aug 2, 2020 14:18:59 GMT
Moin zusammen,
Nach Recherche im alten Forum sieht es wohl so aus, dass bei Wohnsitz des Erblassers DE + Wohnsitz des Erbenden UK in beiden Ländern Erbschaftssteuer anfällt, jedoch in beiden Staaten der jeweilige Freibetrag gilt. Leider muss ich mich mit dem Thema momentan befassen ... also unter dem Freibetrag wäre ich drunter, aber muss man sowas dem Finanzamt und HMRC mitteilen?
Hat jemand von euch das Problem schon einmal gehabt und hat vielleicht dazu Tips/Erfahrungen?
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Post by yvonnebrom on Aug 3, 2020 16:32:09 GMT
Im UK unterliegt das estate des Erblassers IHT, nicht die Erbenden.
Abhaengig davon, was vererbt wurde, muss man als Resident eventuell Einkommenssteuer oder Capital Gains Tax bei Verkauf bezahlen.
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Post by hafi on Aug 3, 2020 21:35:09 GMT
Danke Yvonne - nach Recherche bei HMRC bedeutet das bei Wohnsitz des Erblassers in DE fällt _keine_ Inheritance Tax fuer den Estate an, und in DE nicht für die Erbenden wenn unter dem Freibetrag, Immobilien sind nicht betroffen. Das ist ja schon mal ein Schritt weiter ...
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Post by essexman on Sept 21, 2020 18:54:37 GMT
Das verstehe ich auch so. Allerdings, falls der Erblasser und der Erbe bei Eintreten des Erbfalles nicht in DE wohnen, reduziert sich der Freibetrag in DE auf €2000 ganz egal wie der Verwandheitsgrad. Ich hatte das Problem zwar zunm Glueck noch nicht, bin mehr zufaellig darauf gestossen.
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