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Post by che68 on Nov 20, 2020 21:18:36 GMT
Deutsche Behoerden sind immernoch nicht fit im IT Bereich. Finanzamt Neubrandenburg (RiA=zustaendig fuer Rentner im Ausland) hat zwar eine e-mail adresse, aber mails an diese Adresse werden nur auto beantwortet und wohl nie gelesen. Auf der Webseite heisst es zwar: "Sie können Mitteilungen, Anträge oder Fragen auch per E-Mail an das Finanzamt Neubrandenburg richten (ria@finanzamt-neubrandenburg.de). Das Finanzamt bittet allerdings um Verständnis, dass die E-Mails grundsätzlich nur gelesen und bearbeitet werden können, wenn Sie in deutscher Sprache verfasst sind!" Gut nach einem halben Jahr, ohne Antwort, habe ich dann Fax versucht. Das Fax ans Finanzgericht ging durch, nicht aber an RiA! Aber dafuer koennen Sie Jahreseinkommen von 4000 Euro be steuern, also Steuern auf das Existenzminimum! Siehe auch FB Gruppe: www.facebook.com/groups/702271224034349/
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Post by lars on Nov 20, 2020 22:49:22 GMT
Wie jetzt? Kannst du mir das mal erklären? Ich hätte jetzt vermutet, dass eine deutsche Rente ganz normal versteuert werden muss, egal wo man lebt und eine britische Pension den deutschen Staat nichts angeht. Ist das anders?
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Post by che68 on Nov 21, 2020 1:13:36 GMT
Wie jetzt? Kannst du mir das mal erklären? Ich hätte jetzt vermutet, dass eine deutsche Rente ganz normal versteuert werden muss, egal wo man lebt und eine britische Pension den deutschen Staat nichts angeht. Ist das anders? Nun es gibt eben zwei Besteuerungs Klassen, beschraenkt oder unbeschraenkt. Bei einer beschraenkten Veranlagung hast Du so gut wie keine Freibetraege und zahlst dann oder solltest bezahlen, bei etwa 4000 Euro im Jahr Rente, etwa 500 Steuer. Deine UK Rente spielt da keine Rolle. Wenn Du aber Steuerfreibetraege wahrnehmen willst musst Du Dein "Welteinkommen" nachweisen und das darf dann bestimmte Betraege nicht uebersteigen. Zur Zeit etwa 9000 Euro. Es gibt fuer Auslands Deutsche keine normale Versteuerung.Ich hatte 2012 und 2013 ein "Welteinkommen" das unter der Bemessungsgrenze lag. Also 0 Steuern. Nun wurde ich von RiA Neubrandenburg fuer die FolgeJahre2014-2019 wieder mit Steuerbescheiden ueberschuettet, das in diesem Jahr! Foderung etwa 2500 Euro. Ich habe mich dann um die Belege vom HMRC bemueht und diese per E-mail an RiA geschickt, vorher Einspruch gegen die Steuerbescheide eingelegt.Diese wurden dann diese Woche abgelehnt, Ich klage nun beim Finanzgericht MV dagegen. Klage heute per Fax eingereicht, das Fax an RiA ging nicht durch, da deren Fax Nummer nicht ereichbat ist.Fuer die Einreichung der Klage gilt eine Frist von 1 Monat, die Steuerbescheide gegen die ich nun Klage haben Jahre gebraucht! Ich finde es wichtig, das sich Betroffene zusammen schliessen, um sich dagegen zuwehren. Es geht nicht an das Bedienstete der Finanzaemter gegen unsere Interessen verschleppen und handeln!
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Post by che68 on Nov 21, 2020 1:26:41 GMT
Nachtrag: Nicht nur das RiA Nbg. keine E-mail zur Kenntnis nihmt und das Fax nicht funktioniert, ist der Link zum Finanzgericht in der Rechtsbelehrung auch noch unbrauchbar! Error #404. Hier der richtige Link, falls jemand das braucht:
Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern - Justiz Online in M-Vwww.mv-justiz.de › fachgerichte › finanzgericht
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Post by klauspw on Nov 21, 2020 10:30:31 GMT
Im Gegensatz dazu HMRC. Muss sagen das ich von HMRC im grossen umd ganzen beeindruckt bin. Letztens zwei Steuerrueckerstattungen die auf meinem Gateway Account angezeigt wurden konnte ich online anfordern und waren binnen 2 Tagen auf meinem Bankkonto. OK meine Steuerangelegenheiten sind jetzt ziemlich einfach da ich nun (Firmen-)Pensionaer bin. Habe keine Einkuenfte aus Deutschland habe aber gesehen das die Digitalisierung in einigen dt. Verwaltungen noch in den Kinderschuhen steckt.
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Post by che68 on Nov 21, 2020 14:52:00 GMT
Im Gegensatz dazu HMRC. Muss sagen das ich von HMRC im grossen umd ganzen beeindruckt bin. Letztens zwei Steuerrueckerstattungen die auf meinem Gateway Account angezeigt wurden konnte ich online anfordern und waren binnen 2 Tagen auf meinem Bankkonto. OK meine Steuerangelegenheiten sind jetzt ziemlich einfach da ich nun (Firmen-)Pensionaer bin. Habe keine Einkuenfte aus Deutschland habe aber gesehen das die Digitalisierung in einigen dt. Verwaltungen noch in den Kinderschuhen steckt. Ja, inzwischen kann ich mein Einkommen hier auch Online einsehen, muesste es aber immernoch als normale Briefpost nach Deutschland schicken. Obwohl ich (Datenschutz) eine Einverstaendnis Erklaerung nach Deutschland schicken musste.Das habe ich dann Dummerweise Online gemacht, im Vertrauen das mine Mails Zurkenntnis genohmen werden! Das muss ich jetzt gerichtlich klaeren. Dabei bin ich fuer jede Unterstuetzung dankbar.
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artur
Junior Member

Posts: 11
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Post by artur on Nov 22, 2020 9:49:09 GMT
Da hat es aber nix mit "Nicht IT-fit zu tun"
steht Deutlich und nur 1 Klick von der Homepage entfernt: "Angelegenheiten, die Sie per E-Mail erledigen können:
Sie können per E-Mail alle Angelegenheiten erledigen, für die ein einfaches Schreiben ausreicht, z.B.
einfache Mitteilungen, wie die Beantwortung von Rückfragen, Terminabsprachen oder die Mitteilung einer neuen Anschrift, Anträge auf Änderung von Steuerbescheiden und Einsprüche gegen Steuerbescheide und andere Verwaltungsakte sowie Einspruchsrücknahmen.
Nicht per E-Mail erledigt werden können Angelegenheiten,
für deren Wirksamkeit das Gesetz die eigenhändige Unterschrift vorsieht (z.B. Steuererklärungen) oder wenn absolute Sicherheit über die Person des Absenders bestehen muss (z.B. Befreiung vom Steuergeheimnis); siehe dazu auch unten Abschnitt Antwort des Finanzamts und Einverständniserklärung."
Und bei Dir geht es wohl um den letzten Absatz ? Wenn Du irgendwo noch den zuständigen Erdling auf deinen Unterlagen hast , mit der eMail / Telephon , dann direckt an Ihn wenden - Gericht wird Dir da nicht helfen können / wollen
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Post by che68 on Nov 22, 2020 13:50:36 GMT
Da hat es aber nix mit "Nicht IT-fit zu tun" steht Deutlich und nur 1 Klick von der Homepage entfernt: "Angelegenheiten, die Sie per E-Mail erledigen können: Sie können per E-Mail alle Angelegenheiten erledigen, für die ein einfaches Schreiben ausreicht, z.B. einfache Mitteilungen, wie die Beantwortung von Rückfragen, Terminabsprachen oder die Mitteilung einer neuen Anschrift, und Einsprüche gegen SteueAnträge auf Änderung von Steuerbescheidenrbescheide und andere Verwaltungsakte sowie Einspruchsrücknahmen. Nicht per E-Mail erledigt werden können Angelegenheiten, für deren Wirksamkeit das Gesetz die eigenhändige Unterschrift vorsieht (z.B. Steuererklärungen) oder wenn absolute Sicherheit über die Person des Absenders bestehen muss (z.B. Befreiung vom Steuergeheimnis); siehe dazu auch unten Abschnitt Antwort des Finanzamts und Einverständniserklärung."
Und bei Dir geht es wohl um den letzten Absatz ? Wenn Du irgendwo noch den zuständigen Erdling auf deinen Unterlagen hast , mit der eMail / Telephon , dann direckt an Ihn wenden - Gericht wird Dir da nicht helfen können / wollen Bei mir geht es erstmal um:Einsprüche gegen SteueAnträge auf Änderung von Steuerbescheidenrbescheide und andere Verwaltungsakte sowie Einspruchsrücknahmen. Wenn meine E-mail nicht bearbeitet werden konnten, haette mir das mit teilen koennen. Zumal ich E-mail namentlich an Mitarbeiter von RiA gesendet habe.
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Post by che68 on Nov 22, 2020 13:54:35 GMT
Da hat es aber nix mit "Nicht IT-fit zu tun" Im UK kann ich alles online machen. Muss nur einen Anmeldungsprozess Online durch laufen. In Deutschland muss ich ein Formular schicken, das nenne ich nicht Online Dienst.
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Post by che68 on Nov 26, 2020 12:35:33 GMT
[attachment id="21" thumbnail= Antwort von RiA, Loesung das Steuerverfahren einfacher machen siehe HMRC, dann ist RiA auch nicht uebberarbeitet. Deshalb kann man auch keine E-mails beantworten und schliesst das Fax geraet! Attachments:
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Post by krischan on Feb 16, 2022 19:53:14 GMT
Also bei mir klappt es mit Emails fuer RiA recht gut. Es sieht so aus, als ob jeder Sachbearbeiter seine eigene Mailbox hat, ich habe bisher mit "vst-sb.23@" und "vst771@ria.finanzamt-neubrandenburg.de" korrespondiert und relativ prompt fundierte Antworten erhalten.
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Post by che68 on Feb 16, 2022 19:59:48 GMT
Ich hoffe das es bei mir auch besser wird. Nur zur Zeit habe ich immernoch das Verfahren beim Finanzgericht gegen RiA am laufen.
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bruno
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Post by bruno on Jun 27, 2022 21:57:37 GMT
Für Steuerrentner: Die jährliche Lebensbescheinigung wird per Datenabgleich zwischen Dland und UK (über die NI-Nummer)gemacht. Das bedeutet nicht zwangsläufig, das die Bürokratie damit abgeschafft ist. Hier eine Antwort von der DRV:
Sehr geehrte Frau ...,
wir haben Ihre Mail bezüglich der Lebensbescheinigung erhalten.
Nach unserer Prüfung sind Sie im regulären Meldeverfahren enthalten.
Bisher wurden jährlich Papier-Lebensbescheinigungen verschickt, aber in diesem Jahr wurde erstmals der rein maschinelle Datenabgleich mit UK praktiziert, so dass keine Papier-Lebensbescheinigung ausgefüllt werden muss. Leider gab es mit UK einige Probleme wegen des Brexit, die jetzt aber behoben wurden. Die Datensätze werden jetzt übermittelt und verarbeitet.
Wie sich dieser Abgleich zukünftig gestaltet, wissen wir noch nicht, weil durch den Brexit Änderungen erforderlich sind. Wir bitten Sie in jedem Fall die Lebensbescheinigung ausfüllen und zurück schicken, wenn sie Ihnen zugesandt wurde, da sonst die Zahlung angehalten werden könnte.
Mit freundlichen Grüßen Frau G...
Dazu muss man/ frau wissen, dass es Änderungen für die Lebensbescheinigung 2022 gibt. Wer die Kosten dafür zu tragen hat, wird nicht vermittelt. Scheinbar die betroffenen Rentner selbst. Nach Auskunft der Post AG, die das Ganze für die DRV abwickelt, geht die Übersendung wohl (noch) per Einscannen und Email. Aber so richtig sicher war sich die Dame am Fon auch nicht.
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Post by essexman on Jun 28, 2022 7:23:22 GMT
Zum Glueck konnte man sich in den letzten zwei Jahren Dank Covid selber lebensbescheinigen. Ansonsten, ist das ein Mega Theater. Bei uk.diplo.de/uk-de/02/rente-lebensbescheinigungen/2456886 werden zwar jede Menge Stellen aufgelistet, die berechtigt sind, die Lebensbescheinigung auszustellen, aber sie sind dazu nicht verpflichtet.
Unsere Bank (Nationwide) macht so was grundsaetzlich nicht.
Die Parish Council Clerk bei uns kann das zwar machen, hat aber keinen rubber stamp, und ohne diesen wird das Formular in D nicht anerkannt.
Beim GP hat man (verstaendlicherweise) anderes zu tun, bekommt aber ausnahmsweise doch die Bestaetigung.
Beim City Council gibt es dann eine Unterschrift und das offizielle Dienstsiegel (nicht nur Stempel) des Mayors. Das kommt in D natuerlich gut an!
Gebuehren fielen in Chelmsford bislang nicht an, aber es gibt reihenweise Boroughs die dafuer kassieren. Fahrtkosten (die council offices sind 10 miles weit weg) und Portokosten um den ganzen Kram nach D zu schicken natuerlich schon. Die kann man natuerlich bei der Steuererklaerung als Sonderausgaben geltend machen (sofern man denn Steuern bezahlen muss).
Da freut es uns doch dass es nun automatisch gehen soll. Die Schreiben zur Rentenanpassung haben wir allerdings beisher noch nicht bekommen und in drei Tagen ist der 1. Juli.
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Post by klauspw on Jun 28, 2022 9:15:46 GMT
[Schmunzel] Das erinnerte mich an etwas was mir vor vielen Jahren im Job ueber den Tisch kam: "warm body check" hies das in einem bericht. Bei einer Kontrolle in einem Tochterunternehmen (weit weg von hier) wurden die Namen auf der Lohnbuchhaltung mit den lebenden Angestellten verglichen ....
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Post by che68 on Jun 28, 2022 9:20:40 GMT
Lebensbescheinigung, mache ich seit Jahren beim Job centre plus. ein Teil von DWP, da es um Pension/Rente geht sind die auch zuständig. Um Ihnen das klar zu machen musste ich aber erstmal unseren MP um Hilfe bitten, seit dem klappt es.
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Post by essexman on Jul 5, 2022 8:05:24 GMT
Habe gerade bei dem Rentenservice in Berlin angerufen. Die Mitteilungen zur Rentenerhoehung sollten bis Ende Juli bei uns eintreffen. Anscheinend muss man auch wieder eine Lebensbescheinigung beibringen, von einem automatischen Datenabgleich mit dem UK wusste der Herr noch nichts (Zitat: "Italien und Spanien sind da weiter")
Aber der Herr sagte mir auch dass man die Lebensbescheinigung (bis Ende August) auch per e-mail oder Fax einsenden darf (auch wenn uberall steht dass das Original erforderlich ist). Man kann den Vordruck zur Lebensbescheinigung auch heruterladen aber den Vordruck sollte man moeglichst nicht verwenden weil "da kein Barcode drauf ist und die Daten dann von ein*er Mitarbeiter*in haendisch eingegeben werden muessen".
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bruno
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Post by bruno on Jun 3, 2023 20:45:09 GMT
Ich möchte die Story über meinen Altersrentenantrag zum Besten geben:
2019 volle, unbefristete Erwerbsminderungsrente (EMR) erhalten 2022 Überprüfung der Voraussetzung für die EMR, ein Rentneberater hat mir erklärt, dass man die Auslandsrentner öfter überprüft, weil die DRV-Bund keinen "Zugriff" über die Krankenkasse hat. Es ist reine Formsache, macht aber Stress. Wichtigste Aussage bei diesem Gesundheitsscheck: "keine Verbesserung" sollte wortwörtlich im Formular stehen, wenn es dann auch so ist. Aber was sollte sich bei chronischen Erkrankungen denn verbessern?
2022 bei der DRV-Bund angefragt, ob ich eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte beantragen kann - das wurde erstmal verneint, weil noch 22 Monate gefehlt haben - Nachfrage an welchem zeitlichen Stand (DWP Auskunft für die EMR)sie das festgemacht haben - Antwort März 2018 - es wurde der aktuelle Stand auf dem Dienstweg im Oktober 2022 abgefragt(Eigeninitiative hat nichts gebracht, weil es nicht von der DRV-Bund anerkannt wird) - Oktober 2022 Betätigung das die Wartezeit erfüllt ist (immer schön (freiwillig) NI bezahlen, weil die Jahre in Dland mitzählen
2023 am 4.1. online die Altersrente für besonders langjährig Versicherte beantragt - zwischendurch per Email und telefonisch immer wieder den Rentenbescheid erbeten, weil ich diesen für andere Versorgungsleistungen zum Rentenbegin am 01.06. benötige - Anfang Mai nachgefragt. Angeblich fehlt eine Info vom DWP, die Anfang Februar eingereicht wurde - selbst bei DWP angerufen. Die sagen, sie hätten doch erst vor 3 Monaten eine Auskunft erteilt. Ich habe denen erklärt, dass mit dem Rentenantrag ein neuer Prozess angestoßen wird und eine erneute Auskunft notwendig ist. Ich habe durchs Telefon gesehen, wie der Typ die Augen gerollt hat ;-)
- Rentenbescheid am 03.06.2023 per Post erhalten (die Umstellung der Rentenart und damit die Erstellung des Bescheides konnte erst im Mai erfolgen)
Ich möchte noch anmerken, dass ich zu 50% schwerbeschädigt bin und auch zwei Jahre früher und zum gleichen Zeitpunkt in die Altersrente hätte gehen können. Aus "politischen" Gründen habe ich mich für die 45 Jahre-Regelung entschieden. Immerhin habe ich 48 Jahre gearbeitet (wenn auch zuletzt stark eingeschränkt). Die Rentenhöhe war bei beiden Wegen die gleiche zum gleichen Datum.
Die Rentenversicherung in Berlin ist telefonisch nur zwischen 9 und 15 Uhr erreichbar. Individuelle Telefonnummern, die auf den Schreiben angegeben werden, laufen auf eine Abteilungsnummer auf. Meist ist besetzt. Falls frei ist geht keiner ans Telefon. Man braucht sehr,sehr,sehr viel Geduld.
BTW in zwei Jahren geht der Stress mit dem deutschen FiAmt und der UK-Rente los. Die muss dann nähmlich in den Grundfreibetrag "reinpassen", sonst zahlt man 30 + x Prozent Steuern auf die DRV-Bund-Rente!!!
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Post by essexman on Jun 4, 2023 8:03:10 GMT
BTW in zwei Jahren geht der Stress mit dem deutschen FiAmt und der UK-Rente los. Die muss dann nähmlich in den Grundfreibetrag "reinpassen", sonst zahlt man 30 + x Prozent Steuern auf die DRV-Bund-Rente!!! Je nach Hoehe der in D zu versteuernden Rente, geht die Besteuerung bei 14% los (Eingangssteuersatz), aslo 14 + x. Wo hast du die 30% gesehen?
Vor langer Zeit war der Eingangssteuersatz fuer beschraenkt Steuerpflichtige mal 25%, das wurde aber von einem Gericht kassiert, weil es gegen EU Recht verstosssen hat.
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bruno
Bronze Memb
 
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Post by bruno on Jun 29, 2023 15:36:43 GMT
Das hat mir der deutsche Steuerberater erklärt. Wenn du mit deinem "Welteinkommen" den deutschen Freibetrag überschreitest (auch wenn nur mit 1 Euro) bist du beschränkt steuerpflichtig. Das heißt, das FiAmt setzt den vollen Steuersatz an. Der kann dann leicht 30% plus x sein. Die rechnen deine staatliche Rente (DRV) plus den Freibetrag. Das ergibt deine Steuerpflicht. Wenn das z. B. zusammen 30k ergibt, dann wirst du mit dem vollen Steuersatz beglückt. Es gibt immer den Durschnitts- und den Grenzsteuersatz: Bei 30k sind es 17% und 30%.
essexman: Kannst du mir eine Quelle mit dem Verstoß gegen EU-Recht nennen?
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