|
Post by homtom on Nov 27, 2021 16:56:52 GMT
Hallo Leute, Ich werde nach ein paar Jahren wieder nach Berlin zurückgehen. Dafür muss ich mich ja in Berlin polizeilich anmelden. Nun ich habe noch keine Wohnung gefunden. Kann ich mich vorübergehend bei meiner Mutti oder Schwester anmelden bis ich eine Wohnung gefunden habe? Die wohnen übrigens beide in kleine ein Zimmer Wohnungen.
Danke
|
|
|
Post by klauspw on Nov 27, 2021 18:19:06 GMT
Hallo u. willkommen im Forum! Bin schon so lange weg von DE und kenne mich damit ueberhaupt nicht aus ... Aber vielleicht erst mal auf der Anmeldeseite von Berlin hereinschauen: service.berlin.de/dienstleistung/120686/und vielleicht beim lokalen Meldebuero anfragen.
|
|
|
Post by jensemann on Nov 27, 2021 19:31:07 GMT
Das ist heute nicht mehr so einfach. Die Wohnungsgröße ist prinzipiell unerheblich, allerdings brauchst du seit November 2015 gemäß § 19 Bundesmeldegesetz (also Bundesrecht, mithin also nicht landesabhängig) eine Wohnungsgeberbestätigung. Der Vermieter bestätigt darin, dass du auch tatsächlich dort eingezogen bist. In deinem Fall wäre deine Mutter, deine Schwester, oder wer auch immer Hauptmieter oder Eigentümer (falls Eigentumswohnung) ist dein Wohnungsgeber und müssten dir ein solches formloses Schreiben ausstellen. Problematisch könnte werden, dass der Besitzer der Wohnung in dem Schreiben genannt werden muss, weshalb eine Absprache mit dem ggf vorhandenen Vermieter ratsam sein kann.
|
|
|
Post by che68 on Nov 27, 2021 22:33:40 GMT
Also ich habe das mal mit meiner Schwester durchgespielt und da ginge das nicht, zu Besuch wohnen schon, aber anmelden nicht. Wegen Arge, Wohnungsgeber ist Sozialwohnung. Da wuerde ich mich dann "Wohnungslos" anmelden und dann sollen die mal sehen das Sie mich von der Strasse kriegen.
|
|
tapir
Bronze Memb
 
Posts: 27
|
Post by tapir on Nov 28, 2021 13:33:34 GMT
Ja, kannst Du. Du solltest da dann aber auch wohnen. Oder es sollte zumindest für Dich ein Schlafplatz/Zimmer, Zugang zu sanitären Einrichtungen und uneingeschränkter Zugang zur Verfügung stehen (die exakten Regelungen müßtest Du mal recherchieren). Wie schon gesagt braucht es auch eine Wohnungsgeberbescheinigung, die beim Einwohnermeldeamt vorzulegen ist. Der Wohnungsgeber ist der Eigentümer der Wohnung, nicht der Mieter. Ohne die Zustimmung des Eigentümers geht es also nicht. Wenn der Eigentümer Dir das austellt und dann rauskommt, daß Du gar nicht wohnst oder die erforderten Parameter nicht da sind, dann kann das den Eigentümer 50.000 Euro Strafe kosten.
Eine weitere Hürde ist aber überhaupt erstmal, einen Termin beim Einwohnermeldeamt zu bekommen (dort meldest Du Dich an, nicht polizeilich, wie Du geschrieben hast). In Berlin ist die Terminlage gerüchteweise desolat, das kann Wochen/Monate dauern... Am besten, Du besorgst Dir direkt einen Termin, absagen kannst Du im Zweifelsfall immer noch. Zur Not meldest Du Dich erstmal als 'wohnungslos' an.
|
|
|
Post by jensemann on Nov 29, 2021 10:22:31 GMT
Im Falle der Untermiete ist der Hauptmieter der Wohnungsgeber.
|
|