Post by klauspw on Dec 21, 2021 19:18:47 GMT
Liebe Landsleute,
mit dem Auftreten einer neuen Mutation des Corona-Virus (Omikron) gilt das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland mit Wirkung vom 20.12.2021 0:00 Uhr als Virusvariantengebiet.
Diese neue Einstufung hat ein Einreise- und Beförderungsverbot nach Deutschland zur Folge, von dem jedoch deutsche Staatsbürger, Personen mit Wohnsitz oder Aufenthaltsrecht in Deutschland und ihre Familienangehörigen der Kernfamilie sowie Transitpassagiere ausgenommen sind.
Die bestehende Anmeldepflicht für Einreisende mit Voraufenthalten in Hochrisiko- oder Virusvariantengebieten gilt auch weiterhin.
Reisende müssen sich vor ihrem Abflug nach Deutschland auf www.einreiseanmeldung.de registrieren und den Nachweis über die Anmeldung bei Einreise (bzw. schon bei Flugantritt) mit sich führen. Sollte es in Ausnahmefällen nicht möglich sein, eine digitale Einreiseanmeldung vorzunehmen, müssen Reisende stattdessen eine Ersatzmitteilung in Papierform ausfüllen.
Reisende ab 12 Jahre (es ist beabsichtigt, dass in Kürze die Altersgrenze von zwölf auf sechs herabgesetzt wird).
müssen vor Einreise einen negativen Covid-19 Test vorlegen, unabhängig vom Impfstatus. Es dürfen maximal 24 Stunden (PCR-Test 72 Stunden) zwischen der Testentnahme und der Einreise vergangen sein. Es werden sowohl PCR-/LAMP- und TMA-Tests als auch Antigentests anerkannt. Antigentests müssen bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen, weitere Details finden Sie hier Link.
Reisende mit einem Beförderungsunternehmen (Flugzeug, Bus, Bahn) müssen bereits vor Abflug/Abfahrt den negativen Covid-19 Test vorlegen.
Achtung:
Bitte stellen Sie sich vor Abreise darauf ein, dass Ihr Beförderer (zum Beispiel Fluggesellschaft) vor der Beförderung von Ihnen einen aktuellen PCR-Test verlangen könnte, dessen Testung maximal 72 Stunden vor Einreise erfolgt sein muss.
Es besteht eine 14-tägige Quarantänepflicht für Einreisende nach Deutschland.
Eine Ausnahme oder Verkürzungsmöglichkeit der 14-tägigen Quarantänepflicht besteht nach Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet auch für vollständig geimpfte oder genesene Personen nicht, da vom RKI keine Feststellung (gemäß § 4 Absatz 2 Satz 5 Corona-Einreiseverordnung) besteht, dass ein bestimmter Impfstoff gegen die Virusvariante B.1.1.529 hinreichend wirksam wäre.
Die Gesundheitsbehörden können bei Einreise vor Ort auch weitergehende Maßnahmen anordnen.
Ausführliche Fragen und Antworten zu Einreisen aus Hochrisiko- und Virusvarianten-Gebieten finden Sie auf der Webseite der Deutschen Botschaft:
uk.diplo.de/uk-de
oder:
www.auswaertiges-amt.de/de/quarantaene-einreise/2371468
www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/infos-reisende/faq-tests-einreisende.html
Weiterführende Informationen des BMI:
www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/bevoelkerungsschutz/coronavirus/reisebeschraenkungen-grenzkontrollen/II-reisebeschraenkungen-uer-einreise-aus-virusvarianten-gebieten/welche-ausnahmen-vom-befoerderungsverbot-und-den-einreisebeschraenkungen-aus-virusvarianten-gebieten-gibt-es.html
Bitte erkundigen im Fall einer Reise bei Ihrer Fluggesellschaft bzw. Ihrem Transportunternehmen über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Reiseplan.
Viele Grüße und bleiben Sie gesund!
Ihr Team der Deutschen Botschaft
mit dem Auftreten einer neuen Mutation des Corona-Virus (Omikron) gilt das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland mit Wirkung vom 20.12.2021 0:00 Uhr als Virusvariantengebiet.
Diese neue Einstufung hat ein Einreise- und Beförderungsverbot nach Deutschland zur Folge, von dem jedoch deutsche Staatsbürger, Personen mit Wohnsitz oder Aufenthaltsrecht in Deutschland und ihre Familienangehörigen der Kernfamilie sowie Transitpassagiere ausgenommen sind.
Die bestehende Anmeldepflicht für Einreisende mit Voraufenthalten in Hochrisiko- oder Virusvariantengebieten gilt auch weiterhin.
Reisende müssen sich vor ihrem Abflug nach Deutschland auf www.einreiseanmeldung.de registrieren und den Nachweis über die Anmeldung bei Einreise (bzw. schon bei Flugantritt) mit sich führen. Sollte es in Ausnahmefällen nicht möglich sein, eine digitale Einreiseanmeldung vorzunehmen, müssen Reisende stattdessen eine Ersatzmitteilung in Papierform ausfüllen.
Reisende ab 12 Jahre (es ist beabsichtigt, dass in Kürze die Altersgrenze von zwölf auf sechs herabgesetzt wird).
müssen vor Einreise einen negativen Covid-19 Test vorlegen, unabhängig vom Impfstatus. Es dürfen maximal 24 Stunden (PCR-Test 72 Stunden) zwischen der Testentnahme und der Einreise vergangen sein. Es werden sowohl PCR-/LAMP- und TMA-Tests als auch Antigentests anerkannt. Antigentests müssen bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen, weitere Details finden Sie hier Link.
Reisende mit einem Beförderungsunternehmen (Flugzeug, Bus, Bahn) müssen bereits vor Abflug/Abfahrt den negativen Covid-19 Test vorlegen.
Achtung:
Bitte stellen Sie sich vor Abreise darauf ein, dass Ihr Beförderer (zum Beispiel Fluggesellschaft) vor der Beförderung von Ihnen einen aktuellen PCR-Test verlangen könnte, dessen Testung maximal 72 Stunden vor Einreise erfolgt sein muss.
Es besteht eine 14-tägige Quarantänepflicht für Einreisende nach Deutschland.
Eine Ausnahme oder Verkürzungsmöglichkeit der 14-tägigen Quarantänepflicht besteht nach Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet auch für vollständig geimpfte oder genesene Personen nicht, da vom RKI keine Feststellung (gemäß § 4 Absatz 2 Satz 5 Corona-Einreiseverordnung) besteht, dass ein bestimmter Impfstoff gegen die Virusvariante B.1.1.529 hinreichend wirksam wäre.
Die Gesundheitsbehörden können bei Einreise vor Ort auch weitergehende Maßnahmen anordnen.
Ausführliche Fragen und Antworten zu Einreisen aus Hochrisiko- und Virusvarianten-Gebieten finden Sie auf der Webseite der Deutschen Botschaft:
uk.diplo.de/uk-de
oder:
www.auswaertiges-amt.de/de/quarantaene-einreise/2371468
www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/infos-reisende/faq-tests-einreisende.html
Weiterführende Informationen des BMI:
www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/bevoelkerungsschutz/coronavirus/reisebeschraenkungen-grenzkontrollen/II-reisebeschraenkungen-uer-einreise-aus-virusvarianten-gebieten/welche-ausnahmen-vom-befoerderungsverbot-und-den-einreisebeschraenkungen-aus-virusvarianten-gebieten-gibt-es.html
Bitte erkundigen im Fall einer Reise bei Ihrer Fluggesellschaft bzw. Ihrem Transportunternehmen über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Reiseplan.
Viele Grüße und bleiben Sie gesund!
Ihr Team der Deutschen Botschaft