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Post by krischan on Feb 16, 2022 20:09:27 GMT
Sowohl meine Frau als ich leben seit 1978 in GB, haben aber vorher in Deutschland geheiratet. Seit 2014 beziehen wir beide Rente aus Deutschland. Erst 2020 kam das Finanzamt Neubrandenburg - Renten im Ausland (RiA) mit der Forderung nach Steuern auf diese Zahlungen. Das Einkommen meiner Frau liegt unter dem Freibetrag und es sind keine Steuern faellig. Bis 2020 hatten wir die Moeglichkeit einer gemeinsamen Veranlagung, wodurch der Steuerbetrag deutlich weniger wurde. Ab 2020 teilt RiA mir mit, dass wegen Brexit eine gemeinsame Veranlagung nicht mehr moeglich ist. Sollten nicht alle unter dieser Regel steuerpflichtigen Personen gleich behandelt werden, ohne Ruecksicht auf den Wohnsitz. Ich vermute, dass wir nicht die einzigen im UK sind, die hiervon betroffen sind. Sind jemanden rechtliche Schritte gegen diese Entscheidung bekannt? Auf Vorschlag aus der Botschaft habe ich dieses auch bei dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) reklamiert, die huellen sich aber bisher in Schweigen.
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Post by che68 on Feb 16, 2022 20:37:02 GMT
Krischan, neuerdings kannst Du ja auch hier gemeinsam besteuert werden. Die Frage ist, bei einer getrennten Veranlagung, ist Dein hiesiges Einkommen höher als Euro9500? Nur dann musst Du Steuern bezahlen, ansonsten unbeschränkte Steuerpflicht beantragen, fuer die Jahre 2014/2015 bis 2019-2020 das EWS Formular ausfüllen, von HMRC bestätigen lassen. Da der Nachweis ja vom HMRC kommen muss deutsches Steuerjahr ignorieren! Für die Folgejahre den Einkommens/Steuernachweis vom HMRC online benutzen.
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Post by che68 on Feb 16, 2022 20:49:06 GMT
Was ich als Sauerei empfunden habe (Ich bin seit April2011 Rentner) das RiA erst Jahre danach kommt und dann gleich noch auf die zupruefende Foderung Zinzen aufschlaegt. Wobei ich generell die Besteuerung unserer Minirenten, bei mir etwa £360 im Monat! fuer einen Skandal halte! Wuerden wir in Deutschland leben, bekaemmen wir womoeglich Sozialleistungen oder eine Steuerbescheid von dem Erloess aus Pfandpflaschen sammeln.
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Post by essexman on Feb 17, 2022 10:10:34 GMT
Zunaechst ist man, wenn man nicht in D wohnt, dort beschraenkt steuerpflichtig. Dann kann man aber so weit ich weiss, nur getrennt veranlagt werden. Im Formblatt Est1C gibt es auch keine Moeglichkeit, eine gemeinsame veranlagung zu beantragen. Eine eventuelle Steuerersparnis waere sowieso gering da man ja keinen Grundfreibetrag mehr hat.
Wie Che68 bereits erwaehnt hat, kannst du die unbeschraenkte Steuerpflicht beantragen, dann sollte auch eine gemeinsame Veranlagung moeglich sein. Allerdings muss man dann sein UK Einkommen nachweisen und wenn dieses ueber €9500 liegt, geht das nicht mehr. Alternativ kann man die unbeschraenkte Steuerpflicht auch beantragen wenn mindestens 90% des Welteinkommens in D erzielt wird. Das gilt aber unabhaengig von einem Wohnsitz in einem EU Land oder ausserhalb.
Wenn das RiA euch mitgeteilt hat dass die gemeinsame Veranlagung wegen Brexit nicht mehr moeglich ist, dann waere es mal interessant zu erfahren auf welchen Paragraphen im Einkommensteuergesetz sie sich beziehen. Ausserdem war das UK noch bis 31.12.2020 Mitglied in der EU, also koennte eine solche Regelung erst ab Steuerjahr 2021 greifen.
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