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Post by klauspw on May 18, 2020 16:17:01 GMT
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Post by klauspw on May 30, 2020 8:54:51 GMT
Für diejenigen die auf einen Termin bei UKVCAS für ihre Biometrics warten - bitte die Verlautbarungen auf deren Webseite lesen:
www.ukvcas.co.uk/home-internal
Zuerst kommen die dran deren vereinbarten Termine gestrichen wurden (auf emails warten) - eine Liste der ersten Service Centers die öffnen ist auch dabei. Diejenigen die ihren Antrag eingegeben/bezahlt haben aber noch keinen Termin vereinbaren konnten müssen noch warten.
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Post by klauspw on May 30, 2020 11:41:33 GMT
Einbürgerungszeremonien - Buchungsdeadline verlängert
www.gov.uk/citizenship-ceremonies
Quote:
Due to coronavirus (COVID-19), you’ll have 6 months to book your citizenship ceremony after receiving an invitation from the Home Office. Any delays caused by COVID-19 will not affect decisions around your application.
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Post by klauspw on Jun 18, 2020 9:22:00 GMT
Dies is auch im "Settled Status" thread geposted: Die Gruppe 3millions hat an den Home Secretary geschrieben und Aufklärung und Korrekturen verlangt die den Settled Status betreffen im Zusammenhang mit Citizenship, CSI und dem "Lounes" case. Auf FB hiess es schon das könnte Auswirkungen auf dual citizenship haben - ja könnte es, im Zusammenhang mit "Lounes", aber nicht eine Infragestellung von dual citizenship als solches. Also erst mal lesen. Hier ist der Link zum PDF: t.co/EeLujWVNaF?amp=1Home Page: www.the3million.org.uk/
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Post by klauspw on Jul 20, 2020 16:47:19 GMT
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bruno
Bronze Memb
Posts: 40
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Post by bruno on Jul 28, 2020 9:43:06 GMT
Ein Glück, daß ich das alles hinter mir habe...
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Post by klauspw on Jul 28, 2020 16:17:13 GMT
Ein Glück, daß ich das alles hinter mir habe... Auf jeden Fall - das Gute allerdings z.Zt. ist das UKVI Entscheide per Email verschickt. Ob das jetzt so bleibt ist vielleicht fragwürdig, oder es ist ein guter Anfang. Allerdings müssen jetzt die Glücklichen immer noch auf ihre Einbürgerungszeremonie warten bis die Councils sie wieder starten.
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Post by che68 on Aug 9, 2020 9:38:56 GMT
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Post by kingsizefairy on Aug 31, 2020 22:26:35 GMT
Also ich bin wie mit so vielen Dingen wieder einmal recht spät. Ich habe keine Zeit mich durch das unübersichtliche UKCEN Forum zu wühlen, das habe ich jetzt eine halbe Stunde lang gemacht. Ich weiß auch gar nicht so genau, mit welchen Suchbegriffen ich da reingehen soll (bin grad ein wenig überfordert, da ich so viel um die Ohren habe). Daher: Antrag auf citizenship geht erst nach 12 Monaten , wenn man den settled status hat. Soweit bin ich schon. Außer, man ist verheiratet. Bin ich nicht, hab ich auch nicht unbedingt vor. Mist. Gehen wir mal davon aus, dass das UK wirklich am 31. 12 mit Krawumm gegen die Wand fährt und aus der EU kippt (wird wohl so sein....), Wenn ich dann in einem Jahr die citizenship beantrage (es sein denn, Schottland ist in der Zwischenzeit aus dem Saftladen UK raus, was ich hoffe), kann ich dann immer noch die doppelte Staatsbürgerschaft haben oder nicht? Wäre ja das gleiche, wenn irgendwer direkt im Januar oder so beantragt. Ich schnalls grad nicht ...
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Post by klauspw on Sept 1, 2020 6:58:40 GMT
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Post by kingsizefairy on Sept 1, 2020 8:01:12 GMT
ja aber das geht ja nicht, wenn ich das richtig verstanden habe, weil ich den Antrag erst nach Ablauf der 12 Monate stellen kann, die auf die Erteilung des Settled Status folgen. Settled Status hab ich ja jetzt.
Edit: Gerade mal die möglichen Nachweise zur Bindung an Deutschland gelesen. Da kann ich nicht unbedingt Punkten. Vielleicht sollte ich das einfach als erledigt abhaken und eher die Frage stellen: kann ich meine Rente aus Deutschland auch beziehen, wenn ich nich tmehr die deutsche Staatsbürgerschaft habe.
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Post by klauspw on Sept 1, 2020 9:01:10 GMT
Genau, das ist das Problem ....
Hast Du ueberhaupt Permanent Residence under EU Recht? Und die Karte/Brief vom Home Office dazu? Dann koenntest Du wahrscheinlich noch vor Toresschluss SB beantragen.
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Post by che68 on Sept 1, 2020 10:38:52 GMT
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Post by klauspw on Sept 1, 2020 16:32:03 GMT
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Post by kingsizefairy on Sept 1, 2020 20:42:01 GMT
ich hab nur den settled staus, sonst nix
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Post by klauspw on Sept 1, 2020 22:57:21 GMT
ich hab nur den settled staus, sonst nix OK, dann sind es 12 Monate Wartezeit nach Settled Status, aber auf jeden Fall alles schon zusammen stellen dann wird der Antrag (online) nicht so schlimm. Und vielleicht auch beim BVA den Antrag fuer Beibehaltung der dt. SB vorbereiten - und herausfinden wie lange das dauert. Falls Du die Home Office Naturalisation Guidance noch nicht hast: www.gov.uk/government/publications/form-an-guidance
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Post by ACL2020 on Sept 12, 2020 10:28:25 GMT
Es ist wichtig, dass die Genehmigung aus DE, die doppelte Staatsbuergerschaft zu erwerben, ausgesprochen ist, bevor man Schritte unternimmt, die britische Staatsbuergerschaft zu erwerben, die beiden Prozesse koennen nicht parallel laufen. Mir ist gesagt worden, dass man bei nicht Einhaltung (erst Genehmigung, dann Bewerbung) die deutsche Staatsbuergerschaft verlieren kann. Ausserdem: genau durchlesen, welche Argumente vorzubringen sind. Der Prozess war in der Vergangenheit nicht einfach.
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Post by klauspw on Sept 12, 2020 12:24:31 GMT
acl2020 Hallo, willkommen und vielen Dank fuer die Klarstellung - hast Du selber den Antrag bei der BVA gemacht? Vielleicht kannst Du Dich als Forummitglied eintragen, das ist dann einfacher mit evt. hin- und herposten. Ich habe die brit. SB in 2016 beantragt und damals war das noch kein Thema, little did we know. Sorry, sehe gerade Du hast Dich schon angemeldet. Danke!
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Post by klauspw on Oct 7, 2020 13:43:19 GMT
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Post by mimi on Nov 25, 2020 21:18:00 GMT
Darf ich hier mal ein Frage stellen, vielleicht kann mir die jemand beantworten. Hilfe, ich bin verwirrt und google macht mich immer verwirrter.
Ich bin gerade dabei noch schnell die Citizenship zu beantragen und verstehe einfach nicht welche Dokumente ich brauche. Ich habe im Juni 2019 settled status bekommen und habe in den letzten 5 Jahren durchgehend voll gearbeitet.
Jetzt steht da ich brauche "letters from employers, educational establishments or other government departments, indicating your presence in the UK during the relevant 35-year period, P60" Brauche ich die alle, oder reicht das wenn ich einfach nur die P60s einreiche?
Zusaetzliche Schwierigkeit: Von 2017 fehlt mir das P60, das find ich einfach nicht. Ich kann meinen Arbeitgeber von damals anschreiben und HR um einen Brief bitten, aber was soll denn in dem Brief drin stehen?
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Post by klauspw on Nov 25, 2020 22:26:59 GMT
Darf ich hier mal ein Frage stellen, vielleicht kann mir die jemand beantworten. Hilfe, ich bin verwirrt und google macht mich immer verwirrter. Ich bin gerade dabei noch schnell die Citizenship zu beantragen und verstehe einfach nicht welche Dokumente ich brauche. Ich habe im Juni 2019 settled status bekommen und habe in den letzten 5 Jahren durchgehend voll gearbeitet. Jetzt steht da ich brauche "letters from employers, educational establishments or other government departments, indicating your presence in the UK during the relevant 35-year period, P60" Brauche ich die alle, oder reicht das wenn ich einfach nur die P60s einreiche? Zusaetzliche Schwierigkeit: Von 2017 fehlt mir das P60, das find ich einfach nicht. Ich kann meinen Arbeitgeber von damals anschreiben und HR um einen Brief bitten, aber was soll denn in dem Brief drin stehen? Hallo mimi - relax es ist alles ganz einfach: 1. P60 reicht fuer jedes Jahr 2. Fuer 2017 koenntest Du auch ein Council Tax Bill einreichen, wenn Dein Name drauf ist. Ist vielleicht einfacer als AG Brief. 3. Wenn noetig Brief vom AG sollte beinhalten: Firmen Briefkopf, Dein Name, Job Role, Employed "from/to" - addressiert "To whom it may concern" - so hab ich's damals gemacht. Hier ist ein Bild mit dem Text von meinem Brief - das war der Standardreferenzbrief meiner Firma. Der AG kann natuerlich auch seinen eigen Text benutzen. Eine Charakterreferenz ist nicht notwendig. Attachments:
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Post by mimi on Nov 26, 2020 9:20:33 GMT
Oh super, danke!
Ich denke das sollte zu schaffen sein.
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Post by che68 on Nov 26, 2020 9:48:09 GMT
Soweit ich das verstanden habe, wenn man den Antrag auf British citizenship vor 31.12.2020 stellt braucht es keine Beibehaltungsgenehmigung. Mail an die Deutsche Botschaft sollte Rechtssicherheit geben.
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Post by klauspw on Nov 26, 2020 9:59:22 GMT
Soweit ich das verstanden habe, wenn man den Antrag auf British citizenship vor 31.12.2020 stellt braucht es keine Beibehaltungsgenehmigung. Mail an die Deutsche Botschaft sollte Rechtssicherheit geben. Das Datum ist in aller Munde - es wird empfohlen das alle Belege die einen Antrag vor 31.12.2020 nachweisen koennen verwahrt werden muessen. Wenn man den dt. Pass erneuert muss man dafuer auch die UK SB Urkunde beibringen die natuerlich auf 2021 datiert sein wird, und dann auch den Beleg mitbringen der vor dem 31.12. datiert ist!
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Post by klauspw on Nov 26, 2020 10:00:47 GMT
Oh super, danke! Ich denke das sollte zu schaffen sein. Bitte melden wenn's noch Fragen gibt, und auch ob alles glatt ueber die Buehne gegangen ist.
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Post by klauspw on Nov 28, 2020 18:12:34 GMT
Bitte beachten wenn Ihr noch ein Biometrics Appointment dieses Jahr machen moechtet. Und die Weihnachtspause beachten! Das Bio Appointment hat keine Auswirkung auf dual citizenship. Solange der Naturalisation Antrag vor 31.12.2020 "Submitted/Paid" ist dann ist alles in Ordnung. www.ukvcas.co.uk/flash-message-detail?flashmessageId=56249No new appointments released between 28 November – 1 December 2020 " All UKVCAS Service Points will be closed from 12pm (midday) 24 December until 7am on 29 December due to the Christmas Bank Holiday period. As a result, no appointments will be available to book during these dates.Currently, new appointments are released into our booking system 28 days in advance. As a result of the Christmas Bank Holiday period, this means we will not be releasing any new appointments into our booking system for 4 days between Saturday 28 November – Tuesday 1 December. Please login to your UKVCAS account on Wednesday 2 December if you are looking to book an appointment from 29 December onwards. We apologise for any inconvenience this may cause."
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Post by klauspw on Dec 10, 2020 10:24:47 GMT
Ein weiterer Untersuchungsreport zum Thema "British Citizenship" - auf den ersten Blick sind es wieder dieselben Feststellungen wie schon aufgezeigt ueber die Jahre, z.B. Kosten, Komplexitaet, "unfriendly" Prozess, usw. Barriers to Britishness: www.britishfuture.org/citizenship-inquiry-report/
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Post by mikaella on Dec 27, 2020 18:01:23 GMT
in die Shoutbox hatte ich geschrieben ... last minute ... exit
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Post by che68 on Dec 27, 2020 19:41:45 GMT
Es gibt keinen Proforma Antrag! Wie Klauspw schon geschrieben hat erfuellst Du zur Zeit nicht die Voraussetzungen fuer einen BC Antrag. Du wirst jetzt erstmal Dein Settelment Status durchbringen, wobei ich Denke das Du Ihn verfrueht gestellt hast. Du hast bis 30.06.2021 Zeit um nachzuweisen das Du vor 31.12.2020 eingereist bist und das Du Dich hier niedergelassen hast. In 5 Jahren kannst Du dann BC Antrag beginnen und kommst da um die Beibehaltigungsgenehmingung nicht herrum. Das wird dann wohl nicht ohne Anwaltshilfe gehen, abhaenig davon wie die Rechtslage dann ist.
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Post by klauspw on Dec 27, 2020 23:27:58 GMT
Hallo, ich habe ja schon in die Shoutbox geschrieben, hier aber nochmal die Frage, vll. kennt sich da ja jmd. genauer aus. Die Deutschen möchten ja wenn man nicht nachweisen kann, dass man sich für BC vor dem 31.12.2020 dafür beworben hat eine Beibehaltungsgenehmigung. Frage ist soll ich mich jetzt postalisch vor Jahresende Proforma Form AN app for naturalisation für British citizenship bewerben auch wenn diese vorerst abgelehnt, weil ich die Vorraussetzungen noch gar nicht habe, aber den Ablehnungsbescheid als Beweis bei den Deutschen nutzen, um später bei erneuter Bewerbung bei Vorraussetzungserfüllung für BC die deutsche zu behalten ohne Beibehaltungsgenehmigung. Hoffe ihr versteht, was ich meine ;-) Wie ich schon kurz schrieb, und bestaetigt von Che68, das geht nicht. Fuer BC Antrag musst Du erst mal vollen UK Settled Status haben, und dann nach 12 Monaten kannst Du beantragen, wenn Du dann auch alle anderen Vorraussetzungen erfuellst. Ein abgelehnter Antrag ist wertlos. Zur Info die AN Guidance: www.gov.uk/government/publications/form-an-guidanceGanz allgemein, die Genehmigung vom BVA zur Beibehaltung muss vor dem BC Antrag gestellt werden. Hier das Link: www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Staatsangehoerigkeit/Beibehaltung/01-Informationen_BB/01_02_BB_Wie_geht_es/02_02_BB_Anleitung_node.htmlFalls Du dann evt. die britische SB bekommt muss das auch beim naechsten Antrag fuer einen dt. Reisepass angegeben werden, und die Urkunde mit dem Passantrag vorgelegt werden. Bis 31.12.2020 ist/war das einfach. In Zukunft, vom 1.1.2021, wenn keine BVA Genehmigung vorlag dann kann Dir die deutsche SB aberkannt werden, nach dem vom 1.1.2021 geltenden Recht. Die gesetzliche Lage in UK und DE kann sich natuerlich in Zukunft wieder aendern und abhaengend von Komplexitaet waere es vielleich ratsam legal Advice einzuholen. DISCLAIMER: Das ist mein Verstaendnis basierend auf meiner eigenen Erfahrung und Durchsicht von amtlichen Publikationen zum Thema. Keine Rechsberatung!
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