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Post by fabricant on Dec 29, 2020 0:10:46 GMT
Habe da auch noch mal eine Frage - welches Prinzip steckt denn hinter der 12 Monate Wartezeit nach 'Settled Status' bevor man Citizenship beantragen kann?
Ich kann nachweisen dass ich seit ueber 20 Jahren vollzeit in GB gewohnt und gearbeitet habe. Hatte mich zuerst entschieden nur 'Settled Status' zu beantragen welchen ich vor ca. 3 Monaten erhalten habe.
Sollte es in dem Fall nicht moeglich sein, die Umstaende in einem 'covering letter' zu erklaeren und noch flugs online, vor Jahresende einen Antrag auf Citizenship zu stellen? Da haetten die Britischen Behoerden doch eigentlich keinen Grund auf 12 Monate Wartezeit nach Settled Status zu bestehen?
Falls dies schon 'zig mal woanders beantwortet wurde waere ich fuer ein Link dankbar.
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Post by mikaella on Dec 29, 2020 7:39:46 GMT
Vielen Dank klauspw für dein Verständnis!
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Post by klauspw on Dec 29, 2020 8:29:35 GMT
Habe da auch noch mal eine Frage - welches Prinzip steckt denn hinter der 12 Monate Wartezeit nach 'Settled Status' bevor man Citizenship beantragen kann? Ich kann nachweisen dass ich seit ueber 20 Jahren vollzeit in GB gewohnt und gearbeitet habe. Hatte mich zuerst entschieden nur 'Settled Status' zu beantragen welchen ich vor ca. 3 Monaten erhalten habe. Sollte es in dem Fall nicht moeglich sein, die Umstaende in einem 'covering letter' zu erklaeren und noch flugs online, vor Jahresende einen Antrag auf Citizenship zu stellen? Da haetten die Britischen Behoerden doch eigentlich keinen Grund auf 12 Monate Wartezeit nach Settled Status zu bestehen? Falls dies schon 'zig mal woanders beantwortet wurde waere ich fuer ein Link dankbar. Das ist wieder so eine Sache .... Wenn Du hier mit Briten verheiratet bist koenntest Du jetzt gleich beantragen, wenn alle anderen Anforderungen schon bereit sind. Das Prinzip wurde in 2015 ins Gesetz eingebracht. D.h. man muss ein "Dokument Certifying Permanent Residence" fuer 12 Monate nach Ausgabe besitzen. Damals noch eine Karte oder Brief, heute digital. Fuer EU PR Antrag konnte man immer eine fuenf Jahre Residence Period (exercising treaty rights) auswaehlen wenn man schon laenger als 5 Jahre hier war. PR ist leider aber am 31.12. Makulatur und Settled Status is ein UK Regularium. Gesetzlich Voraussetzungen sind leider nicht negotiable und kann nicht beurteilen ob ein cover letter etwas bringt. UKVI arbeitet nach dem "tick the box" Verfahren, es scheint. Kann Dir nur den Passus von der Guidance anbieten: www.gov.uk/government/publications/form-an-guidanceSeite 7: You must be free from immigration time restrictions on the date of application and have been free from immigration time restrictions for the 12-month period before making the application (see the section on Immigration Time Restrictions). PS. Antraege sind abgelehnt worden wenn kein PR Dokument eingereicht wurde - oder nur ein einfaches Residenz Permit. Verstehe die Frustration - persoenlich habe ich nach 37 Jahren beantragt und musste sogar einen Englisch Test machen, auch als Professional.
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Post by hafi on Dec 29, 2020 13:53:50 GMT
Dito, ich hab dem armen Menschen dann 10 Minuten lang was von Patentrecht erzählt *ggg*
Wegen der Frage zu dem extra Jahr vor Beantragung der Staatsbürgerschaft, stell die Frage doch asap mal bei www.forum.ukcen.com/ da kann man dir besser weiterhelfen.
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Post by klauspw on Dec 29, 2020 14:05:48 GMT
Dito, ich hab dem armen Menschen dann 10 Minuten lang was von Patentrecht erzählt *ggg*
Wegen der Frage zu dem extra Jahr vor Beantragung der Staatsbürgerschaft, stell die Frage doch asap mal bei www.forum.ukcen.com/ da kann man dir besser weiterhelfen. Es wird jetzt eng wegen der Deadline zum 31.12.2020, nur noch weniger als zwei Arbeitstage. Und man muss natuerlich alles fertighaben. UKVi ist nicht bekannt fuer ihre Kulanz in diesen Angelegenheiten, verglichen mit dem deutschen System wo man manchmal die Tests z.B. noch nachreichen kann, so wie ich das verstehe.
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Post by Jördis on May 3, 2021 16:50:55 GMT
Hallo
Ich bin gerade dabei einen Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft vorzubereiten.
Wenn ich es richtig verstanden habe, dann braucht man triftige Gründe, weswegen der settled status nicht ausreicht.
Ich suche jetzt schon einige Tage, aber kann keine konkrete Liste finden welche genauen Unterschiede es zwischen settled und citizenship gibt. Nur ideologische Gründe wie wählen reicht wohl nicht aus.
Kann mir da vielleicht jemand weiter helfen und Ideen aufbringen? In öffentlichen Ämtern habe ich nämlich auch nicht vor zu arbeiten. Würde mortgage oder eventuelle höhere Versicherungskosten reichen?
Danke
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tapir
Bronze Memb
Posts: 27
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Post by tapir on May 3, 2021 17:55:39 GMT
Vielleicht wenn Du mal mehr als 5 Jahre anderswo wohnen oder reisen möchtest. Oder für mehr als 5 Jahre nach Deutschland zurückgehen? Danach wäre Dein settled status verfallen. Deine Citizenship nicht.
Und vielleicht können zukünftige Regierungen an dem Status wieder was ändern? Falls die Beziehungen zur EU noch weiter den den Bach runtergehen. Und die oversight durch den European Court of Justice ist meines Wissens auch auf 8 Jahre beschränkt. In der Zeit ändern sie vermutlich nichts aber danach weiß man ja nicht, was noch so alles passiert. Spätestens seit Windrush weiß man ja, wie schnell/plötzlich sich Bedingungen ändern können. Citizenship können sie Dir theoretisch auch entziehen, da sind die Hürden aber dann doch höher.
Dein settled status existiert nur in der virtuellen Welt, da können Deine Daten schnell mal verloren gehen/gehackt werden, was weiß ich. Deinen Passport hast Du physikalisch bei Dir. Solange Du ihn nicht verlierst etc. kann Dir keiner was.
Nur mit settled status hast Du kein Wahlrecht (nur regional/lokal). Du kannst ggf. bei Referenden (s. Brexitreferendum) nicht mitmachen.
Nur so als Ideen. Weiß ja nicht, ob das useful wäre
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Post by klauspw on May 3, 2021 22:19:58 GMT
Hallo Ich bin gerade dabei einen Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft vorzubereiten. Wenn ich es richtig verstanden habe, dann braucht man triftige Gründe, weswegen der settled status nicht ausreicht. Ich suche jetzt schon einige Tage, aber kann keine konkrete Liste finden welche genauen Unterschiede es zwischen settled und citizenship gibt. Nur ideologische Gründe wie wählen reicht wohl nicht aus. Kann mir da vielleicht jemand weiter helfen und Ideen aufbringen? In öffentlichen Ämtern habe ich nämlich auch nicht vor zu arbeiten. Würde mortgage oder eventuelle höhere Versicherungskosten reichen? Danke Ich wuerde vorschlagen Du schaust die Erklaerungen des Bundesverwaltungsamtes erst mal an (wenn nicht schon gemacht) - Link: www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Staatsangehoerigkeit/Beibehaltung/01-Informationen_BB/01_01_BB_was_ist/01_01_BB_was_ist_node.htmlDie Unterschiede zwische Settled Status/ILR und Staatsbuergerschaft sind heut zu Tage sehr gering, da ist natuerlich das volle Wahlrecht und SB kann natuerlich nicht so einfach aberkannt werden wit EU Permanent Residence damals mit einfacher Mehrheit und ohne Berufungsrechte abgeschaft. Aber fuer the BVA Genehmigung geht es nicht um den Unterschied zwischen UK Settled Status und SB (das ist mehr oder weniger etwas was Du selbst abwaegen musst). Es geht dabei um die Bindungen mit Deutschland letzendlich. Ein kurzes Zitat von der Webseite: "Voraussetzungen für die Genehmigung Für die Genehmigung ist entscheidend, dass man glaubhaft darlegen kann, weshalb der angestrebte Erwerb der fremden Staatsangehörigkeit in der konkreten Situation vorteilhaft ist oder dadurch erhebliche Nachteile vermieden oder beseitigt werden können und man trotz dauerhaftem Aufenthalt im Gastland, weiterhin über so enge Bindungen an Deutschland verfügt, dass die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit bei Annahme einer fremden Staatsangehörigkeit gerechtfertigt ist...." Leider kann ich nicht viel dazu sagen da ich das nicht brauchte.
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Post by mimi on Jun 9, 2021 12:20:35 GMT
Oh super, danke! Ich denke das sollte zu schaffen sein. Bitte melden wenn's noch Fragen gibt, und auch ob alles glatt ueber die Buehne gegangen ist. Hallo - 6 Monate hat's gedauert aber gestern kam dann der Brief dass meinem Antrag auf citizenship stattgegeben wurde. Jetzt muss ich nur noch auf meine Einbuergerungszeremonie warten. Das kann laut Aussage meines Councils nochmal 6 Monate dauern, aber egal, die ersten Huerde ist geschafft.
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Post by che68 on Jun 9, 2021 12:59:09 GMT
Bitte melden wenn's noch Fragen gibt, und auch ob alles glatt ueber die Buehne gegangen ist. Hallo - 6 Monate hat's gedauert aber gestern kam dann der Brief dass meinem Antrag auf citizenship stattgegeben wurde. Jetzt muss ich nur noch auf meine Einbuergerungszeremonie warten. Das kann laut Aussage meines Councils nochmal 6 Monate dauern, aber egal, die ersten Huerde ist geschafft. Gleuckwunsch!
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Post by klauspw on Jun 9, 2021 20:22:21 GMT
Bitte melden wenn's noch Fragen gibt, und auch ob alles glatt ueber die Buehne gegangen ist. Hallo - 6 Monate hat's gedauert aber gestern kam dann der Brief dass meinem Antrag auf citizenship stattgegeben wurde. Jetzt muss ich nur noch auf meine Einbuergerungszeremonie warten. Das kann laut Aussage meines Councils nochmal 6 Monate dauern, aber egal, die ersten Huerde ist geschafft. Glueckwunch - Es ist immer schoen mal die Erfolgsmeldungen zu lesen. Ja die Ceremony wird noch dauern und dann Brit Pass noch zwischen 2 und 10 Wochen! Ich sage immer das 95% der Antraege genehmigt werden, aber viele sind nervoes und haben kein Vertrauen ins Home Office .... ich auch nicht so richtig ...
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gast im eigenen land
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Post by gast im eigenen land on Jul 16, 2021 7:44:34 GMT
Bitte beachten wenn Ihr noch ein Biometrics Appointment dieses Jahr machen moechtet. Und die Weihnachtspause beachten! Das Bio Appointment hat keine Auswirkung auf dual citizenship. Solange der Naturalisation Antrag vor 31.12.2020 "Submitted/Paid" ist dann ist alles in Ordnung. Lieber klauspw, mimi, und andere, ich lese hier (und an anderer Stelle, z.B. im UK CEN forum), dass nur das Datum relevant ist wenn man das Formular 'abschickt' und bezahlt, bzw. wenn man die Bestaetigung von UKVI/Home Office bekommt mit der Quittung fuer die Gebuehr des Antrages. Gibt es mittlerweile irgendjemanden, von der/dem man weiss dass der Prozess erfolgreich beendet wurde inklusive Benachrichtigung der Botschaft, mit genau dieser Kombi von Einreichung des Formulars VOR dem 31.12.2020, und Bio Termin 2021? Viele Gruesse und hoffentlich haben die meisten diverse post-Brexit Antraege mittlerweile erfolgreich bewaeltigt.
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Post by essexman on Jul 16, 2021 8:27:49 GMT
Hier steht alles nochmal "offiziell":
mit Verweis auf die jeweiligen Gesetze.
Im Antrag auf BC steht auf der ersten Seite "date of application" mit Datum/Uhrzeit und Zeitzone (zumindest war das 2019 der Fall), zusammen mit dem Zahlungsbeleg sollte das wohl ausreichen um das Datum der Antragstellung gegenueber der Botschaft nachzuweisen. Ansonsten mal ein e-mail an die Passstelle schicken und fragen was als Nachweis des Antragsdatums erforderlich ist.
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Post by klauspw on Jul 16, 2021 14:49:04 GMT
Bitte beachten wenn Ihr noch ein Biometrics Appointment dieses Jahr machen moechtet. Und die Weihnachtspause beachten! Das Bio Appointment hat keine Auswirkung auf dual citizenship. Solange der Naturalisation Antrag vor 31.12.2020 "Submitted/Paid" ist dann ist alles in Ordnung. Lieber klauspw, mimi, und andere, ich lese hier (und an anderer Stelle, z.B. im UK CEN forum), dass nur das Datum relevant ist wenn man das Formular 'abschickt' und bezahlt, bzw. wenn man die Bestaetigung von UKVI/Home Office bekommt mit der Quittung fuer die Gebuehr des Antrages. Gibt es mittlerweile irgendjemanden, von der/dem man weiss dass der Prozess erfolgreich beendet wurde inklusive Benachrichtigung der Botschaft, mit genau dieser Kombi von Einreichung des Formulars VOR dem 31.12.2020, und Bio Termin 2021? Viele Gruesse und hoffentlich haben die meisten diverse post-Brexit Antraege mittlerweile erfolgreich bewaeltigt. Ich habe im the3million FB Forum schon einige Posts gesehen von Deutschen die bis zum 31.12.2020 UK BC beantragt haben. Die Botschaft muss man eigentlich nicht benachrichtigen, es reicht das die zweite SB beim naechsten Passantrag angegeben wird (hab ich 4 Jahre spaeter gemach!) und das Certificate beigebracht wird + Beweise das man vor dem 1.1.2021 beantragt hat. Leider habe ich keine Meldungen in Foren gesehen wo Antragsteller die BBG schon in 2021 genehmigt bekommen haben. Ich lese immer das das bis zu einem Jahr dauern kann.
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Post by essexman on Jul 16, 2021 16:07:44 GMT
Die Botschaft muss man eigentlich nicht benachrichtigen, es reicht das die zweite SB beim naechsten Passantrag angegeben wird (hab ich 4 Jahre spaeter gemach!) und das Certificate beigebracht wird + Beweise das man vor dem 1.1.2021 beantragt hat. Laut Paßgesetz (PaßG) § 15 Nr 4 ist der Inhaber eines Passes verpflichtet, der Paßbehörde unverzüglich den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit anzuzeigen.
In § 25 Ordnungswidrigkeiten: (2) Ordnungswidrig handelt auch, wer entgegen § 15 Nr. 3, 4 oder 5 eine Anzeige nicht oder nicht rechtzeitig erstattet. Diese Ordnungswidrigkeit kann "mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden."
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Post by klauspw on Jul 16, 2021 18:09:01 GMT
Laut Paßgesetz (PaßG) § 15 Nr 4 ist der Inhaber eines Passes verpflichtet, der Paßbehörde unverzüglich den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit anzuzeigen.
In § 25 Ordnungswidrigkeiten: (2) Ordnungswidrig handelt auch, wer entgegen § 15 Nr. 3, 4 oder 5 eine Anzeige nicht oder nicht rechtzeitig erstattet. Diese Ordnungswidrigkeit kann "mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden."
Nun, der Amtsschimmel sitzt weit weg War letztes Jahr beim Botschaftstermin, die nette Dame hat darueber kein Wort verloren, vielleicht haetten sie mich festsetzen koennen bis ich die Strafe bezahlte. Vielleicht ist das wichtig innerhalb von DE - man wuerde einen kaum ausliefern wg. dieses Vergehens? Vielleicht bin ich zu lange im UK und verliere Respekt vor der Obrigkeit?
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gast im eigenen land
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Post by gast im eigenen land on Jul 20, 2021 6:59:20 GMT
Laut Paßgesetz (PaßG) § 15 Nr 4 ist der Inhaber eines Passes verpflichtet, der Paßbehörde unverzüglich den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit anzuzeigen. In § 25 Ordnungswidrigkeiten: (2) Ordnungswidrig handelt auch, wer entgegen § 15 Nr. 3, 4 oder 5 eine Anzeige nicht oder nicht rechtzeitig erstattet. Diese Ordnungswidrigkeit kann "mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden." Nun, der Amtsschimmel sitzt weit weg War letztes Jahr beim Botschaftstermin, die nette Dame hat darueber kein Wort verloren, vielleicht haetten sie mich festsetzen koennen bis ich die Strafe bezahlte. Vielleicht ist das wichtig innerhalb von DE - man wuerde einen kaum ausliefern wg. dieses Vergehens? Vielleicht bin ich zu lange im UK und verliere Respekt vor der Obrigkeit? Vielen Dank, klauspw und essexman fuer die Rueckmeldungen. Auf FB bin ich leider nicht, aber hoert sich an als ob diese "Uebergangsloesung" dann ganz gut funktioniert hat. RE Pass wurde uns auch mitgeteilt dass man es unverzueglich melden soll... allerdings kein Verweis auf die Ordnungswidrigkeit
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Post by che68 on Jul 20, 2021 13:15:55 GMT
Nun spätestens bei Passneuantrag muss man die zweite Staatsbürgerschaft melden.Es tut ja nicht weh!
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Post by klauspw on Jul 20, 2021 18:22:11 GMT
Nun spätestens bei Passneuantrag muss man die zweite Staatsbürgerschaft melden.Es tut ja nicht weh! Aber auch den Beweis aufheben das man spaetestens am 31.12.2020 die britische SB beantragt hat denn die Urkunde zeigt nur das Datum der Einbuergerungsfeier die ja 6+ Monate spaeter stattfinden kann.
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Post by kreuzberger on Jul 21, 2021 8:45:48 GMT
Kann mich noch gut ans alte Forum erinnern, als Fragen zur Beibehaltung auch bei Diskussionen um Einbürgerung in Non-EU regelmäßig mit dem Link auf die in der Schönwetterphase nach 2008 nicht mehr erforderliche Genehmigung für UK beantwortet wurden. Mittlerweile hat das Verständnis für diese typisch deutsche Problematik zugenommen
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Post by klauspw on Jul 21, 2021 12:42:21 GMT
Bin mal gespannt wann die ersten BBGs durchkommen. Wird viel danach gefragt aber noch keine Erfahrungsberichte gesehen. Ist ja erst nur sieben Monate in Kraft für Deutsche im UK.
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