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Post by klauspw on Sept 17, 2020 11:44:18 GMT
Bitte hier Fragen und Kommentare zu Renten und Steuerangelegenheiten die Renten betreffen, bezueglich UK & DE. Persoenlich kann ich nur zu UK PAYE kommentieren.
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Post by Suzanne on Mar 11, 2021 10:18:31 GMT
Muss man denn in D versteuerte staatl. deutsche Rente irgendwie im GB tax return angeben, trotz Doppelbesteuerungsabkommen?
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Post by che68 on Mar 11, 2021 12:01:12 GMT
Ich habe das bisher immer nur auf dem EWS/EU formular fuer RiA (Finazamt Neubrandenburg) gemacht. Aber auch da ist es ueberfluessig da RiA meine Deutsche Rente besser kennt, als ich, der Sie ja in £ bekommt.IM Online assesment von HMRC, taugt das nicht auf. Fuer RiA brauche ich das um als unbefristet Steuerpflichtig den Steuerfreibetrag von Euro 9000(z.Z.) in Anspruch zunehmen koennen. Du wirst ja in Deutschland nur versteuert, wenn Du die Freibetraege uebersteigst.Ich wuerde um sicher zugehen die Frage ans HMRC schreiben: PAY AS YOU EARN AND SELF ASSESSMENT HM Revenue and Customs BX9 1AS
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tapir
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Posts: 27
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Post by tapir on Mar 11, 2021 12:36:31 GMT
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Post by suoyarvi on Mar 14, 2021 11:53:49 GMT
Liebe DIl, hoffe Euch gehts allen halbwegs ok im Lockdown. Ich bin schon etwas rammdösig geworden, aber das wird hoffentlich bald besser.
Ich hab mal eine Frage wegen meiner privaten Pension im Uk. Laut UK Recht könnte ich jetzt 25% steuerfrei die lumpsum da raus holen. Die Versicherung weiss noch nicht , dass ich wieder in Deutschland bin, ich laufe bei denen auf der Addresse meines Partners in London. Ich habe noch ein englisches Bankkonto. Wenn ich jetzt die 25 % raushole und auf mein UK Konto überweise, bekomme ich dann Ärger mit dem deutschen Finanzamt ? Soweit ich informiert bin, gibt es die steuerfreien Auszahlungen in Deutschland nicht und ich finde gelinde gesagt frech das ich nach einem UK Recht abgeschlossenen Vertrag dann in D die Auszahlung versteuern müsste. Hat jemand von Euch Erfahrungen damit ? Logischerweise, sobald ich dann in 10 Jahren oder einen monatlichen drawdown aus dem Rentenplan hole muss ich in D versteuern. Mir geht es jetzt um die 25 %.
Vielen Dank und Gruß von der Elbe. suoyarvi
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Post by che68 on Mar 14, 2021 12:50:10 GMT
Was ich dazu gefunden habe wird Dir nicht gefallen:"Wer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, unterliegt mit seinem Welteinkommen der deutschen Einkommensteuer. Das bedeutet, dass grundsätzlich alle in Deutschland lebenden Personen ihr in- und ausländisches Einkommen auch in Deutschland versteuern müssen." Ob die Lumpsumme darunter faellt oder da die Beitraege aus versteuerten Einkommen gespeist wurden ,weshalb hier dafuer keine Steueranfallen (?) kann nur ein Fachmann klaeren. Quelle:https://www.steuer-schutzbrief.de/steuertipp-rubriken/steuer-tipps/artikel/wo-sind-auslaendische-einkuenfte-zu-versteuern.html
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Post by suoyarvi on Mar 14, 2021 13:33:57 GMT
Hallo che, vielen Dank, dass mit dem Welteinkommen ist schon klar. Aber es geht ja hier um eine Rentenversicherung. So sind zb. meine in Deutschland abgeschlossenen Rentenversicherung bei Kapitalauszahlung steuerfrei, weil die schon so alt sind. Aber die 25 % lumpsum in UK das kennen die hier nicht. Und ich weiss auch nicht, wenn ich die Lumpsum anfordere von der Versicherung und es wird auf ein UK konto gezahlt, wer bekommt das mit ? Ich würde das Geld ja nicht in einem Rutsch von UK nach D gehen lassen.
suoyarvi
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Post by klauspw on Mar 14, 2021 15:08:40 GMT
Hallo che, vielen Dank, dass mit dem Welteinkommen ist schon klar. Aber es geht ja hier um eine Rentenversicherung. So sind zb. meine in Deutschland abgeschlossenen Rentenversicherung bei Kapitalauszahlung steuerfrei, weil die schon so alt sind. Aber die 25 % lumpsum in UK das kennen die hier nicht. Und ich weiss auch nicht, wenn ich die Lumpsum anfordere von der Versicherung und es wird auf ein UK konto gezahlt, wer bekommt das mit ? Ich würde das Geld ja nicht in einem Rutsch von UK nach D gehen lassen. suoyarvi Wenn das eine UK Privatrentenversicherung ist dann sind natuerlich die ersten 25% Kapitalauszahlungen im Jahr steuerfrei ABER da ist ein Haken: Wenn Du noch nie etwas von der Versicherung bezogen hast dann sind die verpflichtet, per HMRC, erst mal Steuer abzuziehen. Die kannst Du dann von HMRC sofort zurueck fordern, wenn Du keine anderen Einkuenfte von Arbeit/Renten hast, sonst muss Du zum Steuerjahresende warten. Sounds silly ist aber wahr. Weblink: www.gov.uk/government/publications/income-tax-repayment-claim-when-small-pension-taken-as-a-lump-sum-p53#:~:text=Use%20form%20P55%20to%20reclaim,pot%2C%20but%20not%20emptied%20it.&text=Use%20form%20P50Z%20if%20you,Support%20Allowance%20or%20Carer's%20Allowance.
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Post by hafi on Mar 15, 2021 14:07:15 GMT
Hallo che, vielen Dank, dass mit dem Welteinkommen ist schon klar. Aber es geht ja hier um eine Rentenversicherung. So sind zb. meine in Deutschland abgeschlossenen Rentenversicherung bei Kapitalauszahlung steuerfrei, weil die schon so alt sind. Aber die 25 % lumpsum in UK das kennen die hier nicht. Und ich weiss auch nicht, wenn ich die Lumpsum anfordere von der Versicherung und es wird auf ein UK konto gezahlt, wer bekommt das mit ? Ich würde das Geld ja nicht in einem Rutsch von UK nach D gehen lassen. suoyarvi Das würde mich auch mal interessieren, ich hab ebenfalls noch eine "alte" steuersfreie DE Rentenversicherung die in ein paar Jahren ausgezahlt wird. OK, in Deutschland steuerfrei. Muss der Betrag jedoch in UK dann versteuert werden?
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Post by yvonnebrom on Mar 16, 2021 16:13:04 GMT
Hallo che, vielen Dank, dass mit dem Welteinkommen ist schon klar. Aber es geht ja hier um eine Rentenversicherung. So sind zb. meine in Deutschland abgeschlossenen Rentenversicherung bei Kapitalauszahlung steuerfrei, weil die schon so alt sind. Aber die 25 % lumpsum in UK das kennen die hier nicht. Und ich weiss auch nicht, wenn ich die Lumpsum anfordere von der Versicherung und es wird auf ein UK konto gezahlt, wer bekommt das mit ? Ich würde das Geld ja nicht in einem Rutsch von UK nach D gehen lassen. suoyarvi Wenn das eine UK Privatrentenversicherung ist dann sind natuerlich die ersten 25% Kapitalauszahlungen im Jahr steuerfrei ABER da ist ein Haken: Wenn Du noch nie etwas von der Versicherung bezogen hast dann sind die verpflichtet, per HMRC, erst mal Steuer abzuziehen. Die kannst Du dann von HMRC sofort zurueck fordern, wenn Du keine anderen Einkuenfte von Arbeit/Renten hast, sonst muss Du zum Steuerjahresende warten. Sounds silly ist aber wahr. Weblink: www.gov.uk/government/publications/income-tax-repayment-claim-when-small-pension-taken-as-a-lump-sum-p53#:~:text=Use%20form%20P55%20to%20reclaim,pot%2C%20but%20not%20emptied%20it.&text=Use%20form%20P50Z%20if%20you,Support%20Allowance%20or%20Carer's%20Allowance. Das war mir nicht klar. In dem verlinkten Artikel geht es allerdings um trivial commutation und small pension pots. Es gibt gesonderte Regelungen, wo jemand nicht mehr als (war mal £30k) in allen pension pots hat. Das ist jetzt mit den pension freedoms auch nicht mehr interessant, da man sich sowieso den ganzen pot (minus Steuer) auszahlen lassen kann. Man muss nicht die ganzen 25% tax free mit einem mal nehmen. Ich kenne mich mit deutschen Steuern nicht aus, aber es gibt doch sicherlich einen Freibetrag?
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Post by che68 on Mar 16, 2021 16:50:23 GMT
Nun ich weis nur das bei Auslands Deutschen der Freibetrag niedrig ist.Beispiel: 4.722 Jahreseinkommen Freibetrag 1532 bleiben 3190 minus Werbungskosten Pauchale 102, ergibt 3088 Euro worauf 525 Euro Steuern erhoben werden! Beispiel ist von 2019.
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Post by essexman on Aug 9, 2021 21:00:04 GMT
Interessantes Video zu der deutschen Rentenbesteuerung
auch bei Inanspruchnahme der unbeschraenkten Steuerpflicht kann dies von Interesse sein, weil man nicht immer die Steuern auf Null reduzieren kann.
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Post by ananas57 on Jan 5, 2022 10:33:12 GMT
Hab mir die posts zu Rente und Steuer UK/D durchgelesen, aber in meinem Fall ist das so kompliziert, dass ich wohl professionelle Hilfe benötige. Kennt jemand einen Accountant, der/die sich da auskennt und hat gute Erfahrungen gemacht. Ich hab einige Firmen kontaktiert, aber die sind alle auf Steuerrecht von Firmen mit großen Umsätzen spezialisiert und nicht für Normalverdiener mit ihren Fragen geeignet.
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Post by klauspw on Jan 5, 2022 14:07:24 GMT
Hallo ananas57 , willkommen im Forum. Geht es hier um staatliche Rente oder Privat/Firmenrenten, und Versteuerung? Wenn es kompliziert ist auf jeden Fall Auskuenfte einholen, war selber UK qualifizierter Accountant aber nicht auf Pensions/Steuern spezialisiert.
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Post by essexman on Jan 5, 2022 19:06:09 GMT
Hab mir die posts zu Rente und Steuer UK/D durchgelesen, aber in meinem Fall ist das so kompliziert, dass ich wohl professionelle Hilfe benötige. Wie kompliziert ist es in deinem Fall denn? Wohnst du im UK oder D? Um welche Renten geht es (privat/staatlich)?
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Post by che68 on Jan 5, 2022 19:11:54 GMT
Hab mir die posts zu Rente und Steuer UK/D durchgelesen, aber in meinem Fall ist das so kompliziert, dass ich wohl professionelle Hilfe benötige. Kennt jemand einen Accountant, der/die sich da auskennt und hat gute Erfahrungen gemacht. Ich hab einige Firmen kontaktiert, aber die sind alle auf Steuerrecht von Firmen mit großen Umsätzen spezialisiert und nicht für Normalverdiener mit ihren Fragen geeignet. Auch von mir ein Willkommen im Forum. Sicher wäre es gut wenn Du den komplizierten Fall beschreiben könntest. Vielleicht kann doch jemand hier helfen.
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Post by che68 on Feb 13, 2022 11:34:49 GMT
Weiterhin Verwirrung wo wird die Rente versteuert? Ich bin immer noch der Überzeugung das die Rente der Deutschen Rentenversicherung in Deutschland versteuert werden muss. Dagegen Betriebsrenten etc. im Aufenthaltsland versteuert werden können. Nichts anderes sagt der folgende Text aus:
(1) Vorbehaltlich des Artikels 18 Absatz 2 können Ruhegehälter, ähnliche Vergütungen oder Renten, die aus einem Vertragsstaat stammen und an eine im anderen Vertragsstaat ansässige Person gezahlt werden, nur in diesem anderen Staat besteuert werden.
(2) Vergütungen, die aufgrund der Sozialversicherungsgesetzgebung eines Vertragsstaats gezahlt werden, können abweichend von Absatz 1 nur in diesem Staat besteuert werden.
(3) Die aus einem Vertragsstaat stammenden Ruhegehälter, ähnlichen Vergütungen oder Renten, die ganz oder teilweise auf Beiträgen beruhen, die in diesem Staat länger als 15 Jahre
a. nicht zu den steuerpflichtigen Einkünften aus unselbständiger Arbeit gehörten oder
b. steuerlich abziehbar waren oder
c. in anderer Weise einer Steuervergünstigung unterlagen,
können abweichend von Absatz 1 nur in diesem Staat besteuert werden. Dieser Absatz ist nicht anzuwenden, wenn dieser Staat die Ruhegehälter, ähnlichen Vergütungen oder Renten tatsächlich nicht besteuert, wenn die Steuervergünstigung aus irgendeinem Grund zurückgefordert wurde oder wenn die 15-Jahre-Bedingung in beiden Vertragsstaaten erfüllt ist.
(4) Wiederkehrende und einmalige Vergütungen, die ein Vertragsstaat oder eine seiner Gebietskörperschaften an eine im anderen Vertragsstaat ansässige Person als Entschädigung für politische Verfolgung oder für Unrecht oder Schäden aufgrund von Kriegshandlungen (einschließlich Wiedergutmachungsleistungen) oder des Wehr- oder Zivildienstes oder eines Verbrechens, einer Impfung oder ähnlicher Vorkommnisse zahlt, können abweichend von Absatz 1 nur im erstgenannten Staat besteuert werden.
(5) Der Ausdruck „Renten“ bedeutet bestimmte Beträge, die regelmäßig zu festgesetzten Zeitpunkten auf Lebenszeit oder während eines bestimmten oder bestimmbaren Zeitabschnitts aufgrund einer Verpflichtung zahlbar sind, die diese Zahlungen als Gegenleistung für eine in Geld oder Geldeswert bewirkte angemessene Leistung vorsieht.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
NWB OAAAH-29906
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