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Post by tapir on Apr 16, 2021 17:52:10 GMT
Hat das seit Brexit schon mal jemand gemacht? Konkret: Wir möchten unser Auto in ein paar Monaten nach Deutschland bringen und es dort verkaufen. Es handelt sich um ein vor Jahren in Deutschland erworbenes Fahrzeug (hat also eine europäische Konformitätsbescheinigung), daß wir schließlich 2017 in UK angemeldet haben. Wir ziehen nicht nach Deutschland um, d.h. zolltechnisch handelt es sich nicht um Umsiedlungsgut (welches zollfrei bleibt). Aber selbst das wäre nicht von Belang, denn auch Umsiedlungsgut darf man für ein Jahr nicht verkaufen, verschenken, verleihen ... Uns geht es - um den Ablauf des Procedere - um was man sich im Vorfeld (also vor der Fahrt nach D) kümmern muß - ob neben dem Zoll (10% des Wertes) auch die Einfuhrumsatzsteuer anfällt, obwohl es ein Privatfahrzeug ist, auf daß ja schonmal in Deutschland Mehrwertsteuer bezahlt wurde. - wie der Wert des Fahrzeuges bestimmt wird: Rauszufinden ist nur, wie der Zoll Werte für bis zu 12 Jahre alte Fahrzeuge festlegt. Unseres ist aber älter.
Habe auch schon an den deutschen Zoll eine Anfrage geschickt und warte auf Antwort. Aber vielleicht hat das hier ja zufällig schon jemand gemacht? Und selbst wenn jemand sein UK-registriertes Auto als Umsiedlungsgut mitgenommen hat, wäre ich an Erfahrungsberichten interessiert! Oder auch, wenn jemand solche Berichte schon mal anderswo im Netz gesehen hat, wäre ich um einen Hinweis dankbar. Mit googeln kommt man bei dem Thema schnell an Grenzen.
Und ich weiß, daß jetzt viele sagen werden 'verkauft das Auto doch in UK'. Haben wir auch überlegt, das ist aus verschiedenen Gründen aber nur die drittbeste Lösung.
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Post by london1 on May 12, 2021 10:13:17 GMT
Ist das Umzugsgut auch in Brexit-Zeiten zollfrei, so sind diese Probleme erstmal geloest. Ich vermute, dass das Auto als "in Deutschland abgemeldet bzw. stillgelegt" von den Behoerden betrachtet wird, und eine ganz normale Anmeldung sein wird, ohne erneuten Zoll oder Einfuhrgebuehren. Dass der Wagen zwischenzeitlich in UK angemeldet ist oder war wissen die Behoerden in Deutschland vielleicht gar nicht?
Sollte das Auto ohnehin urspruenglich aus Deutschland stammen, wird eine Anmeldung in Deutschland kein grosses Problem darstellen und auch nicht die Versicherung. HU u. AU sind natuerlich zu machen. Eventuell sind nur die Lichter umzubauen, deren Kosten zusammen mit der Anmeldung in Deutschland ueberschaubar sein werden.
Ich denke das Hauptproblem wird die Abmeldung in UK sein, und wie man den Wagen nach Deutschland bringt. Bereits in UK abmelden und nach Deutschland von einem Transportunternehmen ueberfuehren lassen? Oder ganz normal nach Deutschland fahren und aus der Ferne in Deutschland die Abmeldung in UK machen? Keine Ahnung ob das geht, aber sollte dies machbar sein, wuerde ich den letzteren Weg bevorzugen.
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Post by tapir on May 12, 2021 13:23:22 GMT
Danke für die Überlegungen. Ich habe aber mittlerweile eine Anfrage beim Zoll gemacht und weiß jetzt wie es läuft. Kompliziert und teuer, leider. Das Auto ist kein Umzugsgut (hatte ich oben in meinem Beitrag aber auch geschrieben), weil wir nicht nach Deutschland umziehen. Umsiedlungsgut ist in der Tat abgabenfrei, dann darf man das Umsiedlungsgut aber 12 Monate nicht verkaufen, verleihen, verschenken etc. Das wird vom Zoll überwacht und man muß auch in den 12 Monaten jeden weiteren Umzug beim Zoll angeben. Für den Verkauf des Autos braucht man die Zollunbedenklichkeitsbescheinigung. Die bekommt man nach Bezahlen des Zolls (10% des Wertes+Transportkosten) und der Einfuhrumsatzsetuer (19% des Wertes+Zolls+Transportkosten) und nach Bezahlen der Kraftzahrzeugsteuer. Die Kosten fallen in jedem Fall an. Da spielt es keine Rolle, ob das Auto ursprünglich in D gemeldet war und nie den Besitzer gewechselt hat.
Natürlich wissen die deutschen Behörden, daß das Fahrzeug in UK angemeldet ist. Die DVLA hat die deutschen Papiere doch nach Deutschland zurückgeschickt und wir mußten die Kennzeichen zurückschicken.
Die Anmeldung in D wäre kein Problem, wir haben ja die Europäische Konformitätsbescheinigung. Wir wollen uns den Schritt aber sparen (vor allem die HU), weil das Auto sowieso verkauft werden soll. Die HU würde sicher einen Haufen (ggf. teure) Problem erzeugen. Umbauten brauchen wir aber keine.
Die Abmeldung in UK ist tatäschlich das allerkleinste Problem. Da schickt man einfach einen Abschnitt des Fahrzeugpapiers mit den enstprechenden Angaben an die DVLA zurück. Da wäre meine größte Sorge, daß das auf dem Postweg verloren geht...
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Post by london1 on May 12, 2021 23:28:14 GMT
Ich hatte mir die Ummeldung des Fahrzeuges in UK nie angetan, da ich mir dachte, dass dies kompliziert und teuer wird, und mehr als 6 Monate war mein Wagen ohnehin nie in UK. Die Gebuehren haetten den Wert des Wagens wahrscheinlich problemlos ueberschritten.
Was mich interessiert haette, ist ob man die Anmeldung in UK den Behoerden in Deutschland verschleiern koennte? D.h. Abmeldung des KFZs und Stillegung in Deutschland, - und dies remote von UK aus, wenn man den Wagen ruebergefahren hatte. Und in UK den Wagen neu anmelden, ohne dass irgendein Papierverkehr mit Deutschland stattfindet? Kommt man nach Deutschland zurueck, tut man so, als waere der Wagen einige Zeit stillgelegt worden.
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Post by tapir on May 13, 2021 8:56:10 GMT
Mit so kriminellen Überlegungen wie 'Verschleierungen' habe ich mich, ehrlich gesagt, nie beschäftigt. Die Ummeldung des Fahrzeugs (deutlich vor Brexit) nach UK war weder kompliziert noch teuer. Das Procedere war ja bestens im DIL-Forum erklärt Da das Auto da schon älter als 10 Jahre war, sind auch keine Umbauten angefallen. Aufkleber auf den Scheinwerfern tun es auch. Wir hätten trotzdem auf die Ummeldung gerne verzichtet, hatten aber aus verschiedenen Gründen keine andere Wahl. Wobei sich als der größte Nachteil die hiesigen Versicherung(en) und Breakdown Cover rausgestellt haben, die längst nicht so umfassende Leistungen und Effizienz bieten wie die deutschen. Schwierig wird es mit dem Versicherungsschutz z.B. dann, wenn man mehrere Monate mit dem Fahrzeug auf den Kontinent will, da gibt/gab es bei allen Versicherungen zeitliche Einschränkungen. Also, jetzt nach Brexit kannst Du garantiert nix verschleiern, ob Du willst oder nicht. Die wollen immer wissen, wo Dein Fahrzeug herkommt etc. etc. Auch bei Stilleung wollen sie wissen, was mit dem Fahrzeug passiert. Ich schätze, was Du Dir da überlegst ist Schmuggel im großen Stil, das käme für mich nicht in Frage. Wenn Du ein Fahrzeug stillegst, mußt Du es auch irgendwo abstellen. Wenn man keinen Privatgrund dafür hat, wird es schwierig. Und ich schätze, nicht mal in UK kannst Du ein Auto ohne vorherige Papiere anmelden, sei es nun stillgelegt oder nicht. Die werden schon wissen wollen, woher das kommt, vor allem wenn sie bisher keine Daten zu dem Fahrzeug in ihren Datenbanken haben. Da wäre Dein geschmuggeltes Auto dann schnell aufgeflogen und Du hättest gleich den Zoll auf dem Hals plus ein criminal offence.
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Post by london1 on May 13, 2021 22:31:18 GMT
Schmuggel findet ja nur statt, wenn man eine Steuer bzw. Zoll nicht bezahlt. In Deinem Fall hast Du ja die Steuern bezahlt, bei Kauf des Fahrzeuges in Deutschland. Dass man das gleiche Fahrzeug zweimal besteuert, einmal bei Kauf, einmal bei Rueckfuehrung von UK nach Deutschland ist ja schon ein Ding, wenn das wirklich so ist.
In UK hast Du natuerlich die Gebuehren bei Anmeldung zu zahlen, nur geht der Wagen nach Deutschland zurueck, muesste es ja in Deinem Fall so sein, dass nicht wieder extra Gebuehren anfallen ausser eben die normalen Anmeldungen und der TUeV. Daher haette ich einfach an eine Stillegung in Deutschland gedacht, mit einer Neuanmeldung nach Rueckkehr nach Deutschland. Dass der Wagen zwischenzeitlich in UK gefahren wurde, wuerde ich nicht extra nennen, wenn man nicht explizit danach fragt.
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Post by tapir on May 14, 2021 8:11:14 GMT
Ok, ich erkläre es Dir nochmal, steht aber alles in meinen obigen Beiträgen schon: Ja, Zoll und Einfuhrunsatzsteuer fallen auch an, wenn es das eigenen Fahrzeug ist und die Mehrwehrtsteuer bei Kauf schon mal bezahlt wurde. Das würde nur dann nicht anfallen, wenn ich nach Deutschland umziehe (tue ich aber nicht) und das Fahrzeug behalte (tue ich aber nicht). Diese Sache hatte ich explizit beim Zoll angefragt. Du kannst natürlich die Antwort des deutschen Zolls in Frage stellen, das bleibt Dir freigestellt. Es gibt die Möglichkeit, Waren zoll- und steuerfrei in einem bestimmten Zeitraum zurückzuführen (ich brauche nicht zu erwähnen, daß das ein ebenfalls kompliziertes Verfahren ist), der Zeitraum ist in meinem Fall aber überschritten.
Und nochmal: Auch wenn das Auto in D stillgelegt gewesen wäre, wie hätte ich das ohne Papiere in UK anmelden sollen? Die melden kein Auto an, bei dem nicht klar ist, wo das herkommt und bei dem man nicht beweisen kann (nämlich durch den Fahrzeugbrief), daß man der Besitzer des Fahrzeuges ist. Du kannst ja nicht einfach an die DVLA schreiben: Hello, ich hab hier ein nirgends angemeldestes Fahrzeug ohne Papiere (aber mit Linkslenker) und ich sage auch nicht wo es herkommt und meldet das doch bitte jetzt mal an... Du hast Dich mit solchen Sachen offensichtlich nie beschäftigt, sonst wüßtest Du, daß das so nicht läuft. Die Papiere werden von der DVLA dann ans KBA nach Deutschland zurückgeschickt. In Deutschland wissen sie also ganz genau, wo das Fahrzeug hingegangen ist.
Und dann noch die Frage, warum hätte ich damals bei Ummeldung Sachen machen soll, die völlig gegen das übliche Procedere gehen? Die Ummeldung nach UK war so wie vorgesehen relativ straightforward und nur mit geringen Kosten verbunden.
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Post by london1 on May 14, 2021 8:55:32 GMT
Es waren nur Ueberlegungen. Ich habe dies ja auch noch nie gemacht.
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