Post by klauspw on Apr 21, 2020 8:24:38 GMT
-----Original Message-----
From: noreply@info.auswaertiges-amt.de <noreply@info.auswaertiges-amt.de>
Sent: 21 April 2020 07:55
Subject: Aktuelle Hinweise zum Coronavirus
London, den 21.04.2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir befinden uns nunmehr in der fünftenWoche des Lockdown in Großbritannien. Das Leben hat sich für uns alle in sehr kurzer Zeit extrem verändert. Ob in der Arbeitswelt, in der Freizeit oder bei der Reisefreizügigkeit, vieles ist anders geworden. Auch auf Feiern und Treffen im großen Familienkreise oder bei den Großeltern müssen wir verzichten. Auf der anderen Seite können wir unseren Nachbarn Hilfe und Solidarität bei der Bewältigung dieser Herausforderung bieten und damit Gemeinschaft stärken.
Einen Monat nach der letzten Mitteilung an die deutschen Staatsbürger, die sich in die so-genannte „Elefand“-Liste der Botschaft eingetragen haben, möchten wir Sie auf Folgendes aufmerksam machen:
>>>Einreisebeschränkungen und zwingende 14-tägige Quarantäne in Deutschland<<<
Die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes, die strengen Einreisebeschränkungen sowie die Einschränkungen des öffentlichen Lebens in Deutschland und im Vereinigten König-reich bleiben weiter bestehen. Sie haben sich zur Eindämmung der Ausbreitung von CO-VID-19 und zur Verhinderung der Überlastung des Gesundheitswesens bewährt.
Darüber hinaus haben sich in Deutschland Bund und Länder darauf verständigt, dass grundsätzlich alle nach Deutschland einreisenden Personen verpflichtet sind, sich unverzüglich nach der Einreise in eine vierzehntägige häusliche Quarantäne zu begeben, unabhängig davon, ob sie auf dem Land-, Luft- oder Seeweg eingereist sind. Sie müssen sich zudem mit dem für sie zuständigen Gesundheitsamt in Verbindung setzen, das die Einhaltung der Quarantäne überwacht.
Die Umsetzung dieser Regelung obliegt den Bundesländern. Sollten Sie eine unaufschieb-bare und notwendige Reise nach Deutschland vorhaben, prüfen Sie bitte, wie Ihr Zielbun-desland die Regelung umsetzt. Es gibt z.B. Ausnahmen für Pendler, in einigen Bundeslän-dern gibt es auch Ausnahmen im Fall eines gemeinsamen Sorgerechtes, bei getrennt leben-den Ehepartnern oder bei Fürsorge gegenüber einer pflegebedürftigen Person. Ansonsten gilt: Sie dürfen im Fall der Quarantäne Ihre Unterkunft für 14 Tage nicht verlassen, auch nicht für Einkäufe. Sofern die Einkäufe nicht durch Verwandte oder Freunde übernommen werden können, können Sie sich an die jeweils zuständigen Sozialeinrichtungen wenden. Eine Liste mit Links zu den entsprechenden Webseiten der Bundesländer finden Sie hier:
uk.diplo.de/uk-de/coronavirus?openAccordionId=item-2329924-3-panel
Weitere Informationen unter:
www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/bevoelkerungsschutz/coronavirus/coronavirus-faqs.html
Auf der Website der Botschaft finden Sie Antworten auf viele Fragen, die derzeit im Zu-sammenhang mit der COVID-19-Pandemie häufig gestellt werden. Die Hotline der Bot-schaft (Rufnummer +44 (0)20 7824 1377) steht Ihnen weiter 7 Tage pro Woche zur Verfü-gung. Sie können sich mit Fragen auch per Mail an die Botschaft wenden, und zwar unter uk.diplo.de/uk-de/home-kontakt-channel oder rks1.lond@gmail.com .
>>> EU Settlement Scheme<<<
Bitte denken Sie daran, dass Sie nach erfolgtem Austritt des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union bis zum 30.06.2021 einen Antrag im Rahmen des sog. „EU Settle-ment Scheme“ (EUSS) gestellt haben müssen, um einen neuen Aufenthaltstitel („Settled Status“ bzw. „Pre-Settled Status“) zu erhalten, der Ihnen und Ihren Angehörigen ein Dau-erwohnrecht, Zugang zu sozialen Leistungen, zum Arbeitsmarkt usw. sichert. Früher auf-grund von EU-Recht ausgestellte „Permanent Residence Cards“ verlieren ihre Gültigkeit. Näheres erfahren Sie hier: www.gov.uk/settled-status-eu-citizens-families
Die Botschaft hat zusammen mit britischen Ausländerrechtsexperten bereits diverse Infor-mationsveranstaltungen über das EUSS abgehalten und beabsichtigt, dies auch in Zukunft weiter zu tun. Wenn Sie einen Bedarf in Ihrer Region sehen, melden Sie sich bitte unter der Adresse rk-eu1@lond.diplo.de . Wir hoffen, dass solchen Veranstaltungen bald wieder durchgeführt werden können.
Wenn Sie spezielle Fragen zum EUSS haben, sollten Sie diese in erster Linie an das Home Office richten. Die Botschaft erteilt über britisches Recht selbst keine verbindlichen Rat-schläge, kann aber in einzelnen Zweifelsfragen rechtlichen Rat von einer spezialisierten Kanzlei erlangen und Ihnen diesen unverbindlich zur Verfügung stellen. Bei dringendem Bedarf können Sie sich über die Adresse rk-eu1@lond.diplo.de an die Botschaft wenden.
>>> Dienstleistungen der Botschaft, die persönliche Anwesenheit erfordern<<<
Leider kann die Botschaft aufgrund der aktuellen Lage ihre Dienstleistungen, die eine per-sönliche Anwesenheit in den Geschäftsräumen der Botschaft erfordern, bis auf weiteres nur für dringende Notfälle anbieten. Weitere Informationenfinden Sie hier:
Passanträge: uk.diplo.de/uk-de/02/-pass/terminbuchung
Beglaubigungen: uk.diplo.de/uk-de/02/beglaubigungsstelle
Namenserklärungen: uk.diplo.de/uk-de/02/namensrecht-personenstandswesen
Wir werden so bald wie irgend möglich wieder unser Dienstleistungsangebot erweitern.
Ihnen und Ihren Familien wünschen wir weiterhin robuste Gesundheit.
Mit freundlichen Grüßen,
[Name des Authors]
Leiter der Rechts- und Konsularabteilung, London
From: noreply@info.auswaertiges-amt.de <noreply@info.auswaertiges-amt.de>
Sent: 21 April 2020 07:55
Subject: Aktuelle Hinweise zum Coronavirus
London, den 21.04.2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir befinden uns nunmehr in der fünftenWoche des Lockdown in Großbritannien. Das Leben hat sich für uns alle in sehr kurzer Zeit extrem verändert. Ob in der Arbeitswelt, in der Freizeit oder bei der Reisefreizügigkeit, vieles ist anders geworden. Auch auf Feiern und Treffen im großen Familienkreise oder bei den Großeltern müssen wir verzichten. Auf der anderen Seite können wir unseren Nachbarn Hilfe und Solidarität bei der Bewältigung dieser Herausforderung bieten und damit Gemeinschaft stärken.
Einen Monat nach der letzten Mitteilung an die deutschen Staatsbürger, die sich in die so-genannte „Elefand“-Liste der Botschaft eingetragen haben, möchten wir Sie auf Folgendes aufmerksam machen:
>>>Einreisebeschränkungen und zwingende 14-tägige Quarantäne in Deutschland<<<
Die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes, die strengen Einreisebeschränkungen sowie die Einschränkungen des öffentlichen Lebens in Deutschland und im Vereinigten König-reich bleiben weiter bestehen. Sie haben sich zur Eindämmung der Ausbreitung von CO-VID-19 und zur Verhinderung der Überlastung des Gesundheitswesens bewährt.
Darüber hinaus haben sich in Deutschland Bund und Länder darauf verständigt, dass grundsätzlich alle nach Deutschland einreisenden Personen verpflichtet sind, sich unverzüglich nach der Einreise in eine vierzehntägige häusliche Quarantäne zu begeben, unabhängig davon, ob sie auf dem Land-, Luft- oder Seeweg eingereist sind. Sie müssen sich zudem mit dem für sie zuständigen Gesundheitsamt in Verbindung setzen, das die Einhaltung der Quarantäne überwacht.
Die Umsetzung dieser Regelung obliegt den Bundesländern. Sollten Sie eine unaufschieb-bare und notwendige Reise nach Deutschland vorhaben, prüfen Sie bitte, wie Ihr Zielbun-desland die Regelung umsetzt. Es gibt z.B. Ausnahmen für Pendler, in einigen Bundeslän-dern gibt es auch Ausnahmen im Fall eines gemeinsamen Sorgerechtes, bei getrennt leben-den Ehepartnern oder bei Fürsorge gegenüber einer pflegebedürftigen Person. Ansonsten gilt: Sie dürfen im Fall der Quarantäne Ihre Unterkunft für 14 Tage nicht verlassen, auch nicht für Einkäufe. Sofern die Einkäufe nicht durch Verwandte oder Freunde übernommen werden können, können Sie sich an die jeweils zuständigen Sozialeinrichtungen wenden. Eine Liste mit Links zu den entsprechenden Webseiten der Bundesländer finden Sie hier:
uk.diplo.de/uk-de/coronavirus?openAccordionId=item-2329924-3-panel
Weitere Informationen unter:
www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/bevoelkerungsschutz/coronavirus/coronavirus-faqs.html
Auf der Website der Botschaft finden Sie Antworten auf viele Fragen, die derzeit im Zu-sammenhang mit der COVID-19-Pandemie häufig gestellt werden. Die Hotline der Bot-schaft (Rufnummer +44 (0)20 7824 1377) steht Ihnen weiter 7 Tage pro Woche zur Verfü-gung. Sie können sich mit Fragen auch per Mail an die Botschaft wenden, und zwar unter uk.diplo.de/uk-de/home-kontakt-channel oder rks1.lond@gmail.com .
>>> EU Settlement Scheme<<<
Bitte denken Sie daran, dass Sie nach erfolgtem Austritt des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union bis zum 30.06.2021 einen Antrag im Rahmen des sog. „EU Settle-ment Scheme“ (EUSS) gestellt haben müssen, um einen neuen Aufenthaltstitel („Settled Status“ bzw. „Pre-Settled Status“) zu erhalten, der Ihnen und Ihren Angehörigen ein Dau-erwohnrecht, Zugang zu sozialen Leistungen, zum Arbeitsmarkt usw. sichert. Früher auf-grund von EU-Recht ausgestellte „Permanent Residence Cards“ verlieren ihre Gültigkeit. Näheres erfahren Sie hier: www.gov.uk/settled-status-eu-citizens-families
Die Botschaft hat zusammen mit britischen Ausländerrechtsexperten bereits diverse Infor-mationsveranstaltungen über das EUSS abgehalten und beabsichtigt, dies auch in Zukunft weiter zu tun. Wenn Sie einen Bedarf in Ihrer Region sehen, melden Sie sich bitte unter der Adresse rk-eu1@lond.diplo.de . Wir hoffen, dass solchen Veranstaltungen bald wieder durchgeführt werden können.
Wenn Sie spezielle Fragen zum EUSS haben, sollten Sie diese in erster Linie an das Home Office richten. Die Botschaft erteilt über britisches Recht selbst keine verbindlichen Rat-schläge, kann aber in einzelnen Zweifelsfragen rechtlichen Rat von einer spezialisierten Kanzlei erlangen und Ihnen diesen unverbindlich zur Verfügung stellen. Bei dringendem Bedarf können Sie sich über die Adresse rk-eu1@lond.diplo.de an die Botschaft wenden.
>>> Dienstleistungen der Botschaft, die persönliche Anwesenheit erfordern<<<
Leider kann die Botschaft aufgrund der aktuellen Lage ihre Dienstleistungen, die eine per-sönliche Anwesenheit in den Geschäftsräumen der Botschaft erfordern, bis auf weiteres nur für dringende Notfälle anbieten. Weitere Informationenfinden Sie hier:
Passanträge: uk.diplo.de/uk-de/02/-pass/terminbuchung
Beglaubigungen: uk.diplo.de/uk-de/02/beglaubigungsstelle
Namenserklärungen: uk.diplo.de/uk-de/02/namensrecht-personenstandswesen
Wir werden so bald wie irgend möglich wieder unser Dienstleistungsangebot erweitern.
Ihnen und Ihren Familien wünschen wir weiterhin robuste Gesundheit.
Mit freundlichen Grüßen,
[Name des Authors]
Leiter der Rechts- und Konsularabteilung, London