Post by che68 on Dec 28, 2021 11:15:57 GMT
Ein mir Bekannter, hat eine Geschenksendung im Wert von £19.99 nach Deutschland geschickt. Zollfoderung und DHL Gebühren Euro 10.52. Er schrieb eine Beschwerde an das Zollamt. Hier die Antwort:
grundsätzlich werden Sendungen aus Nicht EU-Ländern verzollt, d.h. der Inhalt der Sendungen wird unter Erhebung von Einfuhrabgaben in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr der Europäischen Union überführt.
Da Großbritannien nicht zur Europäischen Union gehört war eine Verzollung der Sendung durchzuführen.
Die Sendung war von dem Dienstleister zur Verzollung anzumelden.
Dabei kann vom Dienstleister ein Fehler passiert sein, denn ausgenommen von der Verzollung sind Geschenksendungen deren Wert 45 Euro nicht überschreitet.
Falls bei der Geschenksendung die Voraussetzungen für eine Abgabenfreiheit vorlagen (Wert bis 45 EUR und Absender und Empfänger erkennbar Privatpersonen), kann beim zuständigen Hauptzollamt die Erstattung der Einfuhrabgaben beantragt werden oder auch ein Rechtsbehelf (Einspruch) einlegt werden.
Zuständig ist das HZA in dessen Bezirk der Steuerbescheid erstellt wurde. Das zuständige HZA ersehen Sie aus der Rechtsbehelfsbelehrung zum Abgabenbescheid.
Sollte Ihnen dieser nicht vorliegen, müssen Sie diesen über den Dienstleister (DHL) beantragen. Den Antrag auf Erstattung können Sie mit dem Formular 0223 (www. Zoll.de) oder formlos beim zuständigen HZA stellen.
Der Antrag ist zu unterschreiben und mittels Papierpost, elektronischer Post (eingescannter unterschriebener Antrag) oder per Telefax einzureichen. Eine Antragstellung per einfacher E - Mail ohne Unterschrift ist nicht möglich.
Dem Antrag sind der Einfuhrabgabenbescheid bzw. die Abgabenmitteilung des Beförderers sowie Unterlagen die eine erneute Berechnung der Einfuhrabgaben begründen, beizufügen.
Für die Erstattung geben Sie bitte die komplette Kontoverbindung an und beantragen ausdrücklich die Erstattung ihres gezahlten Betrags von unter 10 Euro.
Die Auslagenpauschale von DHL ist nicht über den Zoll erstattungsfähig und muss gesondert von dem Dienstleister zurückgefordert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Um diese 10.52 Euro zurückzubekommen ist ein ziemlicher Aufwand notwendig, das ist wohl gewollt und einkalkuliert.
grundsätzlich werden Sendungen aus Nicht EU-Ländern verzollt, d.h. der Inhalt der Sendungen wird unter Erhebung von Einfuhrabgaben in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr der Europäischen Union überführt.
Da Großbritannien nicht zur Europäischen Union gehört war eine Verzollung der Sendung durchzuführen.
Die Sendung war von dem Dienstleister zur Verzollung anzumelden.
Dabei kann vom Dienstleister ein Fehler passiert sein, denn ausgenommen von der Verzollung sind Geschenksendungen deren Wert 45 Euro nicht überschreitet.
Falls bei der Geschenksendung die Voraussetzungen für eine Abgabenfreiheit vorlagen (Wert bis 45 EUR und Absender und Empfänger erkennbar Privatpersonen), kann beim zuständigen Hauptzollamt die Erstattung der Einfuhrabgaben beantragt werden oder auch ein Rechtsbehelf (Einspruch) einlegt werden.
Zuständig ist das HZA in dessen Bezirk der Steuerbescheid erstellt wurde. Das zuständige HZA ersehen Sie aus der Rechtsbehelfsbelehrung zum Abgabenbescheid.
Sollte Ihnen dieser nicht vorliegen, müssen Sie diesen über den Dienstleister (DHL) beantragen. Den Antrag auf Erstattung können Sie mit dem Formular 0223 (www. Zoll.de) oder formlos beim zuständigen HZA stellen.
Der Antrag ist zu unterschreiben und mittels Papierpost, elektronischer Post (eingescannter unterschriebener Antrag) oder per Telefax einzureichen. Eine Antragstellung per einfacher E - Mail ohne Unterschrift ist nicht möglich.
Dem Antrag sind der Einfuhrabgabenbescheid bzw. die Abgabenmitteilung des Beförderers sowie Unterlagen die eine erneute Berechnung der Einfuhrabgaben begründen, beizufügen.
Für die Erstattung geben Sie bitte die komplette Kontoverbindung an und beantragen ausdrücklich die Erstattung ihres gezahlten Betrags von unter 10 Euro.
Die Auslagenpauschale von DHL ist nicht über den Zoll erstattungsfähig und muss gesondert von dem Dienstleister zurückgefordert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Um diese 10.52 Euro zurückzubekommen ist ein ziemlicher Aufwand notwendig, das ist wohl gewollt und einkalkuliert.