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Notar?
May 18, 2022 9:22:52 GMT
Post by andrexs on May 18, 2022 9:22:52 GMT
Hallo Allerseits, ich kenne mich in dem Bereich so gar nicht aus, daher wollte ich mal nachfragen: Mein Bruder und ich sind gemeinsame Erben von einem Grundstück in Deutschland (nix wildes, einfach nur ein kleiner Acker...), welches jetzt verkauft werden soll. Der deutsche Notar meinte nun, dass man es so machen könnte, dass er den deutschen Kaufvertrag an einen engl. Notar (würde dies ein solicitor machen?) schicken würde und ich dann beim engl. Notar unterschreibe, und dann schickt der engl. Notar das an den deutschen Notar zurück.
1) Macht das so Sinn / würde das so gehen? 2) Ein Problem ist ja sicher die Sprachbarriere. Würde es reichen, sich einen deutsch-sprachigen Notar / solicitor zu suchen? (In London gibt's doch bestimmt mind einen) 3) Hat jemand eine Ahnung, was sowas grob kosten könnte? (ich würde dann natürlich mit einem Notar sprechen, aber nur so als erste Idee...)
Vielen Dank & genießt das schöne Wetter! Andre
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Post by lars on May 18, 2022 11:13:12 GMT
Moin, es gibt oft so Situationen, wo sich die deutsche Seite schwer tut, zu akzeptieren, dass die Verhältnisse im Ausland andere sind. Die Gefahr droht auch hier: In Deutschland dürfen "normale" Anwälte sowas ja nicht machen, sondern nur Notare. Du schreibst ja auch schon, dass der deutsche Notar erwartet, dass ein englischer Notar das macht. So jemand gibt es aber meines Wissens nicht. Ich würde deshalb dazu raten, den deutschen Notar zu kontaktieren, um zu erfragen ob ein Solicitor auch ok ist. Einen englischen Solicitor zu finden, der das macht ist sicher kein Problem. Lars
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Post by klauspw on May 18, 2022 13:59:26 GMT
Hallo Lars, schlage vor Du fragst mal an bei der deutschen Botschaft Konsularabteilung wegen Beglaubigung einer Erbschaftsunterschrift. Das habe ich mal vor 20 Jahren (oder so) gemacht. Mein Vater war gestorben und wir mussten wegen des Erbteils unterschreiben, mit Beglaubigung. Persoenlicher Termin bei der Botschaft, und Beglaubigung fuer eine minimale Gebuehr erhalten (taxiert auf meinen Erbteilbetrag). Per Einschreiben zurueck an den Anwalt und kein Problem. Weiss nicht ob das auch fuer einen Kaufvertrag als solches funktioniert, auf jeden Fall nachfragen. Das war damals schon auf der Botschaftwebseite erklaert. Ich schau mal ob ich das noch mal finde. Glaube hier ist die zutreffende Seite: uk.diplo.de/uk-de/02/beglaubigungsstelle/beglaubigungen/2458790 und hier uk.diplo.de/uk-de/02/beglaubigungsstelle/grundeigentum/2458670
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Post by andrexs on May 18, 2022 16:52:10 GMT
Vielen Dank für den Tip mit der Botschaft, die bieten tatsächlich einen Service für genau solche Dinge an! Das macht's natürlich schön einfach.
Und erstaunlicherweise gibt es auch viele freie Termine, also keine Wartezeit.
Viele Grüße, Andre
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