Post by jbenthamucl on Jun 7, 2023 16:36:28 GMT
Aber das sollte genuegen.
Denke ich auch. z.B. hier erklärt:
budding-legal.net/keine-beibehaltungsgenehmigung-mehr-erforderlich/
Die entsprechende Vorschrift des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG), § 25 soll ersatzlos gestrichen werden. In dem Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts heißt es:
„Mit der Aufhebung des § 25 wird der gesetzliche Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei einem auf Antrag erfolgenden Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit abgeschafft. Damit entfällt zugleich die Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit (Beibehaltungsgenehmigung), mit der auf Antrag im begründeten Einzelfall der Verlust abgewendet werden konnte.“
...
Es wird damit gerechnet, dass das Gesetz noch in diesem Jahr in Kraft treten wird.
Doch Vorsicht: Nach jetziger Rechtslage ist eine Beibehaltungsgenehmigung nach wie vor erforderlich.
„Mit der Aufhebung des § 25 wird der gesetzliche Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei einem auf Antrag erfolgenden Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit abgeschafft. Damit entfällt zugleich die Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit (Beibehaltungsgenehmigung), mit der auf Antrag im begründeten Einzelfall der Verlust abgewendet werden konnte.“
...
Es wird damit gerechnet, dass das Gesetz noch in diesem Jahr in Kraft treten wird.
Doch Vorsicht: Nach jetziger Rechtslage ist eine Beibehaltungsgenehmigung nach wie vor erforderlich.
Oder hier www.doppeltestaatsbuergerschaft.com.au/blog/gesetzentwurf-zur-anderung-des-staatsangehorigkeitsgeseztes-veroffentlicht
Das Bundesinnenministerium hat einen Entwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts veröffentlicht. Länder und Verbände haben nun die Gelegenheit zu diesem Entwurf Stellung zu nehmen.
Der Entwurf sieht vor, den Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit aufzuheben. Einbürgerungen sollen danach künftig generell unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit erfolgen. Eine Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit(en) soll daher nicht mehr notwendig sein.
Mit der Zulassung von Mehrstaatigkeit soll auch der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit und entsprechend damit das Instrument der Beibehaltungsgenehmigung (§ 25 StAG) wegfallen.
Der Entwurf sieht vor, den Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit aufzuheben. Einbürgerungen sollen danach künftig generell unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit erfolgen. Eine Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit(en) soll daher nicht mehr notwendig sein.
Mit der Zulassung von Mehrstaatigkeit soll auch der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit und entsprechend damit das Instrument der Beibehaltungsgenehmigung (§ 25 StAG) wegfallen.