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Post by che68 on Aug 12, 2022 19:41:33 GMT
Ich habe bereits vorgeschlagen dazu ein Treffen zu machen. Die Interesse daran war leider sehr maessig. Dabei sind wir alle davon betroffen. Wir könnten endlich eine Lobby für unsere Belange als Deutsche im Ausland bekommen, wie es Franzosen und Italiener bereits haben! Bald bin ich 30 Jahre "Auslands Deutscher" Ich habe an der letzten Bundestagswahl teilgenommen, weil ich immer noch als Rentner von der Deutschen Politik direkt betroffen bin und ich am politischen Leben weiter teilnehme. Beweis? Dieser Artikel.
Antrag
der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
Einsetzung einer Kommission zur Reform des Wahlrechts
und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Das Bundeswahlgesetz (BWahlG) verpflichtet den Bundestag in § 55, eine Reformkommission einzusetzen, die sich mit Fragen des Wahlrechts befasst und Empfehlungen erarbeitet. Die Kommission soll sich mit der Frage des Wahlrechts ab 16 Jahren
sowie der Dauer der Legislaturperiode befassen und Vorschläge zur Modernisierung
der Parlamentsarbeit entwickeln. Sie soll darüber hinaus Maßnahmen empfehlen, um
eine gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen und Männern auf den Kandidatenlisten und im Deutschen Bundestag zu erreichen. Die Kommission soll spätestens bis
zum 30. Juni 2023 ihre Ergebnisse vorlegen.
Mit Beschluss vom 22. April 2021 hat der Deutsche Bundestag in der 19. Wahlperiode
eine Reformkommission zum Wahlrecht eingesetzt. Diese hat bis zum Ende der Legislaturperiode zweimal getagt und über Leitfragen für die weitere Arbeit beraten.
Aufgrund der Diskontinuität des Bundestages besteht diese Kommission nicht fort.
Der Deutsche Bundestag in der 20. Wahlperiode muss daher erneut eine Kommission
zur Reform des Wahlrechts einsetzen.
II. Beim Deutschen Bundestag wird eine Kommission zur Reform des Wahlrechts
und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit eingesetzt:
1. Zusammensetzung
a. Der Kommission gehören dreizehn Mitglieder des Deutschen Bundestages
und in gleicher Anzahl Sachverständige an. Die Fraktion der SPD ist berechtigt, vier Mitglieder zu benennen. Die Fraktion der CDU/CSU ist zur Benennung von drei Mitgliedern berechtigt. Die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und FDP sind zur Benennung von je zwei Mitgliedern berechtigt.
Die Fraktionen AfD und DIE LINKE. sind zur Benennung von je einem
Mitglied berechtigt. Die Sachverständigen werden im Einvernehmen der
Fraktionen des Deutschen Bundestages benannt. Soweit ein Einvernehmen
nicht hergestellt werden kann, sind die Fraktionen jeweils berechtigt, Sachverständige in der Anzahl zu benennen, wie sie Mitglieder in der Kommission haben.
Drucksache 20/1023 – 2 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
b. Die Kommission wählt aus ihrer Mitte mit einer Mehrheit von zwei Dritteln
ihrer Mitglieder zwei Vorsitzende. Die Vorsitze sind paritätisch zu besetzen.
Die Vorsitzenden müssen dem Deutschen Bundestag angehören.
2. Auftrag
Der in § 55 BWahlG festgeschriebene Auftrag wird wie folgt konkretisiert:
a. Die Kommission soll sich auf der Grundlage der Prinzipien der personalisierten Verhältniswahl mit Vorschlägen befassen, die eine effektive Verkleinerung des Bundestages in Richtung der gesetzlichen Regelgröße bewirken
und nachhaltig das Anwachsen des Bundestages verhindern.
b. Der Frauenanteil unter den Abgeordneten des Deutschen Bundestages liegt
bei deutlich unter 50 Prozent; nur gut ein Drittel der Abgeordneten des Deutschen Bundestages (34,7 Prozent) sind weiblich. Die Kommission soll verfassungskonforme Vorschläge erarbeiten, wie eine gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen und Männern im Deutschen Bundestag erreicht werden
kann. Hierzu soll sie Möglichkeiten etwa bei der Kandidatenaufstellung und
der Kandidatenauswahl prüfen.
c. Ein weiterer Schwerpunkt der Kommission soll die Modernisierung der Parlamentsarbeit sein. Hierzu gehört die Frage, wie die Arbeit des Deutschen
Bundestages attraktiver, transparenter und unter Nutzung der Möglichkeiten
der Digitalisierung effektiver gestaltet werden kann, wie Anregungen der
Bürgerinnen und Bürger besser einfließen können und wie die Wahrnehmung parlamentarischer Rechte, auch im Hinblick auf internationale Entscheidungsprozesse, gestärkt werden kann.
d. Außerdem soll die Kommission sich mit einer Absenkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre, mit einer etwaigen Verlängerung der Dauer der Legislaturperiode, der Begrenzung von Amts- und Mandatszeiten und der Bündelung von Wahlterminen in Bund und Ländern sowie der Erleichterung der
Ausübung des Wahlrechts für im Ausland lebende Deutsche befassen.
3. Arbeitsweise
a. Die Kommission soll ihre Arbeit spätestens sechs Wochen nach dem Beschluss über ihre Einsetzung aufnehmen.
b. Die Sitzungen der Kommission sind öffentlich. Sie werden als Echtzeitübertragungen (Livestream) im Internet übertragen. Die Kommission kann im
Einzelfall festlegen, die Öffentlichkeit von der Sitzung auszuschließen.
c. Die Kommission erstattet dem Bundestag bis zum 31. August 2022 einen
Zwischenbericht. In diesem Zwischenbericht müssen die Empfehlungen der
Kommission nach Abschnitt II Nummer 2 Buchstabe a enthalten sein. Die
Kommission legt bis zum 30. Juni 2023 ihren Abschlussbericht vor. Der Bericht wird mit einfacher Mehrheit beschlossen. Abweichende Sondervoten
sind in dem Bericht mit zu veröffentlichen.
d. Die Kommissiontwird durch ein bei der Bundestagsverwaltung angesiedeltes
Sekretariat unterstützt.
Berlin, den 15. März 2022
Dr. Rolf Mützenich und Fraktion
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Christian Dürr und Fraktion
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Post by kreuzberger on Aug 15, 2022 16:03:41 GMT
Gleichberechtigt sind Männer und Frauen doch schon längst. Vielleicht gibt es weniger Frauen unter den Abgeordneten - was vielleicht auch daran liegt, dass mehr Männer Interesse an Politik haben. Wozu muss man da noch reguliered eingreifen?
Die Verkleinerung des Bundestages hingegen wäre eine gute Idee.
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Post by che68 on Aug 20, 2022 8:06:18 GMT
Kreuzberger, es geht um mehr als die Gender Gleichberechtigung, optimale Forderung für uns Auslandsdeutsche, ist eine Erleichterung für die Wahlteilnahme, z.B. ein streichen der 25 Jahr Regelung, eigene Wahlkreise für Auslandsdeutsche. Minimale Forderung, einen Beauftragten für Auslandsdeutsche.
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Post by thomasf on Aug 21, 2022 15:27:32 GMT
Wie schön, dass das Thema zur Sprache kommt! Ich denke, es ist sehr wichtig, dass wir uns für die Verbesserung der Vertretung unserer Interessen einsetzen. Es gibt ja, z.B. im Konsularwesen, bei Fragen zu Rentenansprüchen oder der Anerkennung von Bildungsabschlüssen einige Themen für die sich ein/e Bundestagsabgeordnete/r in unserem Sinne einsetzen könnte.
Und wenn icht das, dann zumindest eine Verbesserung der Eintragung ins Wählerregister. Dass das immer noch nicht online möglich ist, finde ich echt nervig.
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Post by che68 on Aug 22, 2022 13:57:06 GMT
Genau Thomas, wir müssen uns dafür einsetzen!
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Post by jensemann on Aug 22, 2022 18:02:59 GMT
Ich mach mich jetzt mal der Aufgabe-vor-dem-Versuch schuldig, aber ich mache mir da keine Hoffnungen. Das, was in den letzten Jahrzehnten Auslandsdeutschen half, war meist EU-initiiert (und galt folglich auch nur für Auswanderer innerhalb der EU) und hatte eben keinen Ursprung in der deutschen Regierung oder den Interessen des gemeinen Wahlvolks. Tendenziell wird einem ja eher der Wegzug madiggemacht, wo es nur geht, etwa durch die Wegzugbesteuerung, die nur aufgrund von EU-Recht nicht alle trifft. Auch die generelle Ermöglichung der Doppelstaatlichkeit ist nur innerhalb der EU möglich, weil dies zugelassen werden musste. Setzt euch mal schön ein, mir kann es egal sein, ich würde mir aber praktisch nicht zu viel Erfolg versprechen, mit oder ohne Abgeordnetem für Auslandsdeutsche sind es schlichtweg kaum Belange, mit denen man politisch bei ausreichend Wählern punkten kann ohne Gefahr zu laufen eine größere Gruppe anzupissen und das die meisten Auslandsdeutschen nicht wählen, wird wohl auch ein gutes Stück an fehlendem Interesse liegen und nicht nur an der grotesk komplizierten Wahlteilnahme.
Ich hatte auf Wacken dieses Jahr einen Ex-Berliner im Camp, der in Norwegen lebt. Seine Meinung war, er wählt nicht mehr in Deutschland, weil die deutsche Politik nichts mehr tun kann, das Auswirkungen auf ihn hätte. Objektiv ist das falsch, darüber brauchen wir hier eigentlich gar nicht diskutieren, es zeigt aber eben auch wieder, dass man Auswanderer in mindestens zwei Gruppen aufteilen kann. Die einen fühlen sich bis auf den Pass von Deutschland geschieden oder möchten dies vielleicht einfach nur sehr gerne sein, andere reihen sich in einen ganzen Fächer von „Deutschlandbeziehungsschattierungen“ ein. Das geringe Interesse wundert mich daher auch nicht wirklich, zumal sich viele natürlich auch zunehmend von deutscher Politik entfremden. Ich glaube derzeit auch nicht, nächstes mal wieder zu wählen, weil ich bei jedem Blick auf deutsche Politik nur noch verwundert die Augen reibe und mittlerweile auch keinen Bezug etwa durch wirtschaftliche Verknüpfungen mehr habe.
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Post by klauspw on Aug 26, 2022 8:45:54 GMT
Zum Thema - falls jemand reinhoeren moechte: Pressemitteilung Öffentliche Sitzung der Kommission zur Reform des Wahlrechts Dienstag, 30. August 2022, 17.00 Uhr (UK Time 16.00 Uhr!)Videokonferenz Die Kommission zur Reform des Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit hält eine öffentliche Sitzung ab, in der ein Zwischenbericht beschlossen werden soll, den das Gremium gemäß dem Einsetzungsbeschluss bis Ende August dem Bundestag vorzulegen hat. Der Bericht wird insbesondere Empfehlungen zur Verkleinerung des Bundestages enthalten. Darüber hinaus fasst er den Stand der Diskussion in der Kommission zur Absenkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre sowie der gleichberechtigten Repräsentanz von Frauen und Männern im Deutschen Bundestag zusammen. Detaillierte Informationen zur Sitzung finden Sie auf der Internetseite des Ausschusses: www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw35-pa-wahlrechtsreform-905988Hinweise: Die Sitzung findet ausschließlich digital per Videokonferenz statt. Sie wird live im Internet unter www.bundestag.de übertragen. Am Folgetag ist sie unter www.bundestag.de/mediathek abrufbar. Pressemitteilung lesen auf www.bundestag.de Deutscher Bundestag Pressestelle Platz der Republik 1, 11011 Berlin Telefon: +49 30 227-37171 pressereferat@bundestag.de
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Post by klauspw on Sept 23, 2022 8:31:35 GMT
Per email erhalten: hib – heute im bundestag Nr. 474 Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen Freitag, 23. September 2022, Redaktionsschluss: 09.52 Uhr 1. Positive Signale für eine Wahlperiode von fünf Jahren Wahlrechtskommission/Ausschuss 01. Positive Signale für eine Wahlperiode von fünf Jahren Wahlrechtskommission/Ausschuss Berlin: (hib/VOM) Soll die Wahlperiode des Bundestages von vier auf fünf Jahre verlängert werden? Sollen die Mandatszeiten von Abgeordneten und die Amtszeiten von Bundeskanzler und Bundesministern begrenzt werden? Mit diesen Fragen hat sich die Wahlrechtskommission des Bundestages am Donnerstagabend erstmals auseinandergesetzt. Sebastian Hartmann, SPD-Obmann in der Kommission, kann sich eine fünfjährige Wahlperiode sehr wohl vorstellen. Alle deutschen Landtage mit Ausnahme Bremens und auch das Europaparlament würden nur alle fünf Jahre gewählt. Hartmann erinnerte an lange Koalitionsverhandlungen zur Regierungsbildung nach der Wahl, wodurch die effektive Zeit für die Regierungsarbeit geschmälert würde. Dem Gedanken einer Bündelung von Wahlterminen des Bundes und der Länder erteilte Hartmann eine Absage: „Wir würden nicht an einem Tag in allen Ländern wählen wollen.“ Große Einmütigkeit sieht Hartmann gegen eine Begrenzung von Mandats- und Amtszeiten. Hier müsse auf den Wahlakt abgestellt werden. Dieser Einschätzung schloss sich Ansgar Heveling, Obmann der Unionsfraktion, an. Die Wahlgrundsätze sprächen gegen eine Begrenzung der Mandatszeit. Limitierende Faktoren seien einerseits die Wahlen und andererseits die Parteien, die über die Kandidatenaufstellung entscheiden. Was die Verlängerung der Wahlperiode angeht, gibt es aus Sicht Hevelings keine verfassungsrechtlichen Hürden. Allerdings müsste Artikel 39 des Grundgesetzes mit Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat geändert werden. Eine längere Wahlperiode könnte zu mehr Qualität des parlamentarischen Prozesses führen, weil für Beratungen mehr Raum und Zeit zur Verfügung stünden, sagte Heveling. Nach Einschätzung von Ulle Schauws (Bündnis 90/Die Grünen) würde eine Wahlperiodenverlängerung akzeptiert werden. Es gebe das Empfinden, dass große Reformen Zeit brauchen. Für Petra Pau, Obfrau der Linken, ist die Zeit, die nach der Wahl für die Regierungsbildung benötigt wird, kein Argument für eine Verlängerung der Wahlperiode. Nach den Regeln seiner Geschäftsordnung sei der Bundestag innerhalb von vier Wochen nach der Wahl arbeitsfähig. Für Pau ist dies eine „Frage des Selbstverständnisses des Parlaments“. Konstantin Kuhle, Obmann der FDP-Fraktion, sprach sich gegen eine Begrenzung von Mandatszeiten aus, sagte aber, in der Frage einer Begrenzung von Amtszeiten sei er noch nicht festgelegt. Albrecht Glaser, Obmann der AfD-Fraktion, verwies darauf, dass für den Wähler als Souverän die Einflussmöglichkeiten in der Zeit zwischen Wahlen sehr gering seien. Er glaube nicht, dass ein Reform nur in fünf Jahren und nicht auch in vier Jahren durchgebracht werden könne. Wer am Wahltag noch 17 Jahre alt sei, müsse dann fünf Jahre bis zur ersten Teilnahme an einer Bundestagswahl warten. Eine Einschränkung von Mandatszeiten sei nicht vorstellbar. Die Kommission griff darüber hinaus erneut das Thema der Absenkung des aktiven Wahlalters von 18 auf 16 Jahre auf, das bereits am 7. April beraten worden war. Sebastian Hartmann (SPD) verwies auf den schwarz-grünen Koalitionsvertrag in Nordrhein-Westfalen, der dies für Landtagswahlen vorsehe. Die Absenkung bei Europawahlen könne durch einfaches Gesetz beschlossen werden, während für die Absenkung bei Bundestagswahlen eine Grundgesetzänderung erforderlich sei, die Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat voraussetzt. Mit Blick auf Unionsobmann Heveling sagte er: „Wir brauchen eine breite Mehrheit. Können wir uns nicht auf 16 Jahre verständigen?“ Für Ulle Schauws von den Grünen hätte die Absenkung eine positive Wirkung auf die Beteiligung an der Demokratie in Deutschland. „Wir würden uns freuen, wenn Sie sich hier einen Schubs gäben“, sagte sie in Richtung Heveling. Der allerdings bekannte, es gebe in seiner Fraktion keine grundsätzlich wesentliche Änderung in der Beurteilung, die Position habe sich nicht verändert. In den meisten europäischen Ländern liege das aktive Wahlalter bei 18 Jahren, nur in Malta, Österreich und Griechenland könne mit 16 oder 17 Jahren gewählt werden. In Deutschland gebe es unterschiedliche Wahlbiografien, in Kommunen könne etwa mit 16 Jahren gewählt werden. Albrecht Glaser (AfD) griff das Bild vom „deutschen Sonderweg“ auf, der mit einer Absenkung beschritten würde. Dagegen bekannte Stephan Thomae (FDP), er sei vom Gegner einer Absenkung zu einem Befürworter geworden. Er habe beobachtet, dass sich das Interesse an Politik ab 16 Jahren am stärksten entwickelt. Junge Leute ab 16 seien „erstaunlich gut informiert und erreichbar für die Politik“. Der Bundestag hat die aus 13 Abgeordneten und 13 Sachverständigen bestehende Kommission zur Reform des Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit am 16. März 2022 eingesetzt (20/1023). Sie soll ihren Abschlussbericht bis 30. Juni 2023 vorlegen. Zum Seitenanfang Deutscher Bundestag Parlamentsnachrichten Platz der Republik 1, 11011 Berlin Telefon: +49 30 227-35642, Fax: +49 30 227-36001 E-Mail: vorzimmer.ik5@bundestag.de Alle Meldungen der Parlamentsnachrichten: www.bundestag.de/hibAusgewählte Meldungen auf Twitter: twitter.com/hib_nachrichtenAuch unterwegs immer aktuell informiert: www.bundestag.deVerantwortlich: Christian Zentner (V.i.S.d.P.) Redaktionsmitglieder: Lisa Brüßler, Claudia Heine, Alexander Heinrich (V.i.S.d.P.), Nina Jeglinski, Claus Peter Kosfeld, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz, Elena Müller, Sören Christian Reimer, Sandra Schmid, Michael Schmidt, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein
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Post by che68 on Sept 23, 2022 13:01:28 GMT
Da ist nichts für uns Auslandsdeutschen drin, weil wir uns nicht melden und Druck machen!
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Post by kreuzberger on Sept 23, 2022 18:40:05 GMT
Bei einer längeren Wahlperiode würden die sich noch weniger an dem orientieren, was vor den Wahlen versprochen war. Halte ich nicht für eine gute Idee.
Wahlalter können sie von mir aus senken. Wobei ich mich zwar mit 16 für Politik interessiert habe, meine Ansichten sich aber bis zum 21. Lebensjahr stark wandelten. Was ja das Argument für das Wahlrecht ab 18 war. Eigenständige politische Ansichten, die nicht bloß dem entsprechen, was an der Schule unterrichtet wird, die Eltern gut finden oder im Freundeskreis angesagt ist, entwickeln die meisten erst später.
Oder nie. Denn es ist kaum zu fassen, wie viele immer noch grün wählen, obwohl uns eine irrsinnige Energiewende in den Ruin stürzt und die Aussenministerin öffentlich verkündet, nicht für die Interessen ihrer Wähler einzustehen.
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Post by che68 on Sept 24, 2022 9:34:55 GMT
Was wäre den die Alternative zur Energiewende? Weiter so, wie die letzten 16 Jahre? Ein Wasch mich, aber mach mich nicht nass?
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Post by kreuzberger on Sept 28, 2022 19:19:00 GMT
Kernenergie. Hat die EU-Kommission für grün erklärt. Wenn der gegenwärtige Chaos-Plan Deutschland in die Armut treibt, wird im Übrigen niemand unserem Beispiel folgen und falls wirklich eine Klimakatastrophe droht, beschleunigt sich der CO2-Anstieg nur noch.
Vermutlich haben selbst führende Grüne den Irrtum des Ausstiegs aus der Kernenergie längst eingesehen, können aber nicht zurück. Eher schon proklamiert die katholische Kirche, Christus sei nicht auferstanden.
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Post by snoopye1970 on Nov 5, 2022 23:18:38 GMT
Wie naiv seid ihr, dass ihr glaubt, in einer Firma, deren Eigentümer ihr nicht seid, irgendjemand wählen zu können? Bleistiftkreuzchen haben außerdem keine Rechtsgültigkeit. Ich frage mich, ob es auch in diesem Forum bezahlte Desinformanten gibt? Die nur darauf aus sind, das wir eine Einlassung begehen, die ihnen eine Unterschrift beschert, damit sie weiter die Colateralkonten plündern können?
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Post by thomasf on Dec 11, 2022 18:28:45 GMT
Ein kurzes Update aus der Wahlrechtskommission. Ich orientiere mich an den m.E. für uns Deutsche im Ausland relevanten Themen, wie sie auch im Antrag der SPD London [https://spd-london.org.uk/btw21/auslandswahlrecht/] beschrieben sind. Die Kommissionsmitglieder sind offen ggü. den Themen vereinfachte Wahllogistik (zur Sprache kamen u.a. Eintrag ins Wahlregister durch online-Antrag bzw. Antrag bei Passerneuerung in deutscher Auslandsvertretung) und Verbesserung des aktiven Wahlrechts durch bspw. AUfhebung der 25-Jahres-Regel und Wohnsitzerfordernis. Kritisch wird weiterhin das passive Wahlrecht gesehen. Abgeordnete für Deutsche im Ausland sind für viele Kommissionsmitglieder weiterhin nicht vorstellbar. Meldet Euch gerne bei Fragen 
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Post by kreuzberger on Dec 12, 2022 1:33:20 GMT
Wen wundert's. Ausländer in Deutschland sind was völlig anderes als Deutsche im Ausland. Selbst für die Grünen.
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Post by snoopye1970 on Dec 27, 2022 10:06:43 GMT
Ein kurzes Update aus der Wahlrechtskommission. Ich orientiere mich an den m.E. für uns Deutsche im Ausland relevanten Themen, wie sie auch im Antrag der SPD London [https://spd-london.org.uk/btw21/auslandswahlrecht/] beschrieben sind. Die Kommissionsmitglieder sind offen ggü. den Themen vereinfachte Wahllogistik (zur Sprache kamen u.a. Eintrag ins Wahlregister durch online-Antrag bzw. Antrag bei Passerneuerung in deutscher Auslandsvertretung) und Verbesserung des aktiven Wahlrechts durch bspw. AUfhebung der 25-Jahres-Regel und Wohnsitzerfordernis. Kritisch wird weiterhin das passive Wahlrecht gesehen. Abgeordnete für Deutsche im Ausland sind für viele Kommissionsmitglieder weiterhin nicht vorstellbar. Meldet Euch gerne bei Fragen  Nochmals: Du kannst in einer Firma nicht wählen! Alles, was du mit einer "Wahl" erreichst ist, du entläßt die Akteure, die nur ihre eigenen Geschäfte verfolgen, aus der Haftung! Warum sollte ich das tun?? Warum soll ich irgendeinen von diesem Gesindel uin seinem Tun bestätigen??? Im Gegenteil, es wird Zeit, das die für ihre Untaten in die Haftung genommen werden. Aber mit deinem Weg erreicht man das überhaupt nicht. Ich würde vorschlagen, du meldest dich besser bei mir mit Fragen. Denn, offensichtlich hast du entweder keine Ahnung, wie DIE arbeiten. Oder du weißt es und promotest hier absoluten Unsinn... Welche Position schätzt für dich selber ein?
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Post by che68 on Feb 6, 2023 11:06:41 GMT
Bündnis 90/Die Grünen Ortsverband Washington DC Washington, D.C., April 2022 WAHLRECHT FÜR DEUTSCHE IM AUSLAND VEREINFACHEN: PRAKTISCHE VORSCHLÄGE FÜR EINE WAHLRECHTSREFORM HINTERGRUND Schätzungen zufolge leben, arbeiten und studieren über 3 Millionen Deutsche im Ausland. Über 1 Million davon wohnen in den USA, während sich ca. 1,8 Millionen deutsche Staatsbürger*innen in europäischen Ländern außerhalb Deutschlands niedergelassen haben. In einer zunehmend mobilen und internationalen Welt kommt es immer häufiger vor, dass Deutsche zumindest vorrübergehend im Ausland leben. Gemäß dem Grundgesetz, Bundeswahlgesetz und Europawahlgesetz sind alle volljährigen deutschen Staatsbürger*innen für die Wahl zum Deutschen Bundestag und zum Europäischen Parlament wahlberechtigt. Das gilt auch für Deutsche im Ausland, die vorübergehend oder längerfristig keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben. In der Praxis und im Vergleich zu deutschen Staatsbürger*innen im Inland ist es für viele Deutsche im Ausland aber wesentlich schwieriger, ihr grundgesetzliches Wahlrecht aus dem Ausland auszuüben. Sie sind damit im Vergleich zu den anderen Wähler*innen benachteiligt. Gründe dafür sind teils unzureichende Kenntnis des Wahlrechts und Wahlverfahrens, vor allem aber ein kompliziertes System mit hohen logistischen Hürden. Anders als im Inland müssen sich Deutsche im Ausland beispielsweise für jede Wahl erneut ins Wählerverzeichnis eintragen lassen. Dies muss schon Monate vor der eigentlichen Wahl erfolgen, d.h. zu einem Zeitpunkt, an dem die Wahl oft noch nicht im allgemeinen Bewusstsein ist. Eine kurzfristige Entscheidung zu wählen, z.B. am Wahltag selbst, ist durch das existierende Verfahren, welches einen enormen zeitlichen Vorlauf benötigt, für Auslandswähler*innen grundsätzlich ausgeschlossen. Das größte praktische Hindernis für die Wahl aus dem Ausland ist – neben zahlreichen manuellen Antragsschritten, welche ordnungsgemäß erledigt werden müssen – der lange und unzuverlässige Postweg. Der Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis muss zunächst postalisch nach Deutschland versandt werden. Danach müssen Wahlscheine und Briefwahlunterlagen nicht nur rechtzeitig ins Ausland versandt, sondern anschließend auch wieder nach Deutschland zurückgeschickt werden und dort fristgerecht eintreffen. Die großen Probleme für viele Auslandswähler*innen bei der Bundestagswahl 2021 haben erneut gezeigt, dass das bestehende Wahlverfahren für Deutsche im Ausland dringend einer grundlegenden Reform bedarf. Viele deutsche Wahlämter haben Briefwahlunterlagen erst nach der Sommerpause verschickt, teilweise erst ab Mitte August. Viele Wähler*innen im Ausland haben die Unterlagen daher gar nicht oder zu spät erhalten und wurden so de facto von der Wahl ausgeschlossen. Aus eigener Erfahrung seiner Mitglieder*innen kennt der Ortsverband Washington DC von Bündnis 90/Die Grünen die Schwierigkeiten nur zu gut und setzt sich deshalb seit vielen Jahren parteiübergreifend für eine Vereinfachung des Wahlrechts und Wahlverfahrens für Deutsche im Ausland ein. REFORMVORSCHLÄGE FÜR DIE WAHL AUS DEM AUSLAND Um das grundgesetzlich garantierte demokratisches Wahlrecht und die Teilhabe der im Ausland lebenden Deutschen am politischen Willensbildungsprozess in Deutschland besser zu verwirklichen, schlägt der Ortsverband Washington DC von Bündnis 90/Die Grünen bis zur nächsten Bundestagswahl die folgenden Änderungen vor: 1. Die Einführung eines einfachen, einheitlichen elektronischen Verfahrens für die Eintragung ins Wählerverzeichnis für Deutsche im Ausland. 2. Die längere Gültigkeit der Eintragung ins Wählerverzeichnis aus dem Ausland: Die Eintragung sollte nicht wie bisher nach einer Wahl erlöschen, sondern unbefristet für künftige Wahlen weiter gelten, sofern sich die Zuständigkeit des Wahlamtes nicht ändert. 3. Die vereinfachte, standardisierte und elektronische Beantragung von Briefwahlunterlagen für Deutsche im Ausland. 4. Die frühzeitige Versendung von Briefwahlunterlagen an deutsche Wähler*innen im Ausland (z.B. drei Monate vor der Wahl). 5. Die Ermöglichung der Stimmabgabe zu Bundestags – und Europawahlen an deutschen Auslandsvertretungen (Botschaften und Generalkonsulaten) bis zum letztmöglichen Tag, einschließlich des eigentlichen Wahltags. 6. Die Ausstellung und Auszählung von Wahlscheinen an deutschen Auslandsvertretungen, um Verzögerungen und Risiken des Postwegs zu vermeiden. 7. Abschaffung der Nachweispflicht, persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben zu haben und von ihnen betroffen zu sein nach 25 Jahren im Ausland. 8. Eine regelmäßige, systematische Erfassung und Veröffentlichung von Statistiken zur Auslandswahl (Zahl von Deutschen im Ausland, Anzahl von Deutschen im Ausland, die ins Wählerverzeichnis eingetragen sind, Entwicklung der Briefwahl und Wahlbeteiligung aus dem Ausland). 9. Eine gründliche Prüfung und Machbarkeitsanalyse, ob in Zukunft eine sichere Wahl auch durch digitale Stimmabgabe durchgeführt werden könnte, auf Grundlage der Erfahrungen anderer EU-Staaten (beispielsweise Belgien und Estland). Der Ortsverband Washington DC von Bündnis 90/Die Grünen (www.gruene-washington.de) ist der erste Ortsverband einer deutschen Partei in den USA. Er bietet eine Plattform für politisch und grün Interessierte, die sich auch im Ausland austauschen und engagieren möchten. Kontakt: info@gruene-washington.de www.gruene-washington.de
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