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Post by Lisa on Sept 13, 2022 10:57:29 GMT
Ich möchte gern einen Pass für meine Tochter beantragen, die dieses Jahr in London geboren wurde. ich bin Deutsche und mein Partner ist Brite. Wir sind nicht verheiratet. In ihrem britischen Pass und in ihrer Geburtsurkunde hat meine Tochter beide Nachnamen. Nun habe ich gelesen, dass ein Doppelname nach deutschem Recht für das Kind nicht möglich ist. Auf der Seite der deutschen Botschaft zur Namenserklärung steht, dass sie wahrscheinlich keinen Doppelnamen erwerben kann. Ist es nunschlimm, wenn unsere Tochter in ihrem deutschen Pass nur meinen Nachnamen trägt und im britischen den Doppelnamen führt? Kann dies irgendwelche Probleme bringen?
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Post by klauspw on Sept 13, 2022 12:30:28 GMT
Hallo Lisa, willkommen im Forum und auch vielleicht anmelden? Zur Frage: kann nur mein Wissen zu HMPO beisteuern - zum naechsten brit. Passantrag. HMPO moechte sicherstellen das alle Travel Documents (Reisepass) die der Antragsteller besitzt auf den gleichen Namen lauten. Im brit. Passantrag steht die Frage "Has the person named in section 2 had any sort of passport (British or otherwise) or been included in any passport before?". Es wird erwartet das wenn man auslaendische Paesse besitzt diese auch dem Antrag beigefuegt werden zur Begutachtung (werden zuerueckgeschickt). Also nicht dringend im Moment. www.gov.uk/government/publications/dual-citizens/dual-nationalityZu den deutschen Regeln kann ich nur kommentieren das im Antrag auch andere Nationalitaeten angegeben werden muessen, sollte aber kein Problem sein. Zu Namensregelungen kann vielleicht jemand hier weiter kommentieren.
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Post by tiamaria on Sept 14, 2022 7:20:42 GMT
Mein hier in GB geborener Sohn hat auch einen Doppelnamen als Nachnamen. Wir hatten aber Glück das mein Mann von Geburt die Staatsbürgerschaft von einem anderen EU Land hat.
Der Standesbeamte, der unsere Namenserklaerung geprüft hatte, hatte einen Fehler gemacht und es war nicht ganz klar ob das bei der Passbeantragung akzeptiert würde. Da ich damals (das war 2021) nach Alternativen geschaut habe, habe ich das so verstanden das alle Pässe den selben Namen führen müssen. Es wird einem dann auch geraten den Namen in dem anderem Land zu ändern weil es in Deutschland sehr schwierig ist das zu tun. Ich hatte damals auch auf einer offiziellen Seite vom deutschen Staat gefunden, weiß jetzt aber nicht mehr wo das war.
Wenn du bei der Deutschen Botschaft den Pass für dein Kind beantragst, musst du dann ja auch die Geburtsurkunde und theoretisch auch den Britischen Pass vorlegen. Wir wurden auch sofort gefragt ob wir eine Namenserklaerung abgegeben hatten und die Bestätigung dafür musste von mehreren Sachbearbeitern geprüft werden.
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Post by Lisa on Sept 21, 2022 17:31:14 GMT
Vielen Dank. Ich habe mit der deutschen Botschaft und dem Standesamt Berlin telefoniert. Demnach ist der Doppelname wohl nach deutschem Recht nicht möglich. Unsere Tochter wird also im britischen Pass einen Doppelnamen tragen und im deutschen nur meinen. Dieser Unterschied ist aber wohl nicht so schlimm, es kann wohl nur zu Nachfragen kommen. Das deutsche Recht kann sich wohl auch ändern, so dass der Doppelname wieder möglich wird.
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