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Post by Bernardson on Dec 6, 2022 11:52:24 GMT
Hallo liebe Forenmitglieder,
Ich brauche mal eure Hilfe und Informationen. Lebe seit mehr als 18 Jahren in UK und lasse mich nach UK Recht scheiden. Ich habe einen deutschen Arbeitgeber und zahle in die deutsche Rentenkasse ein und es gibt auch eine privat Rente meiner Firma.(jedoch bei bankrott nicht abgesichert). Jetzt gibt es Fragen über Fragen, wie und ob die deutsche Rente aufgeteilt wird. Wer kann das berechnen und kann es aufgeteilt werden? Kann mir jemand sagen an wen ich mich wenden könnte, wer sich auskennt oder schon mal Ähnliches erlebt hat? Kann ein englisches Gericht mit der deutschen Rentenkasse kommunizieren?
Habt vielen Dank. Es brennt unter den Nägeln und ich wäre für jeden Hinweis dankbar.
Axel
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Post by klauspw on Dec 6, 2022 17:56:35 GMT
Habe absolut keine persoenliche Erfahrung zum Thema, aber ein schneller Websearh brachte folgenden Artikel: www.familylaw.co.uk/news_and_comment/overseas-pensions-divorceEs scheint die Aufteilung von auslaendischen Renten durch UK Gerichte ist sehr schwierig oder gar unmoeglich. Die groesste Huerde ist natuerlich das es sich um auslaendische Jurisdiktionen (sp?) handelt. Bei UK Renten ist das natuerlich einfach(er) da es die entsprechenden gesetzlichen Regelungen gibt (aber man muss sie nicht unbedingt anwenden und oftmals weiss eine Partei nicht Bescheid).
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Post by che68 on Dec 6, 2022 21:41:19 GMT
Eine Scheidung ist etwas was man lieber schnell vergisst. Bei meiner ersten in Deutschland hat das Gericht den Versorgungsausgleich gemacht auf Antrag der Anwältin meiner Exfrau.Bei meiner zweiten Scheidung im UK hat Gericht sich nicht dafür interessiert. Da war aber ich der Antragsteller ohne Anwälte.
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Post by essexman on Dec 7, 2022 9:45:15 GMT
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Post by Bernardson on Dec 7, 2022 11:29:22 GMT
Vielen Dank für die hilfreichen Antworten. Am hilfreichstem sind die Infos auf der UK Site aber auch die deutsche. Ich arbeite mich gerade durch den Wust an Informationen. Lieben Dank nochmal. Tolle Hilfe
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Post by andreawoelke on Feb 28, 2024 11:37:46 GMT
Hi
Das könnte ja noch mal für andere relevant sein, daher hier mal ausführlicher:
Wenn du dich in England scheiden lässt, kann das englische Gericht nur die UK pensions aufteilen. Die state pension ist anders und wird angerechnet.
Nach deutschem Recht werden – soweit ich weiß – die Altersversorgungen beider Eheleute für die Ehejahre verglichen und dann ausgeglichen. Wie genau, weiß ich nicht und das ist auch super kompliziert und kann Jahre dauern. Es kann auch sein, dass das deutsche Gericht dabei Altersversorgungen im Ausland in Betracht zieht.
Einfaches Beispiel: A Ohne Auslandsbezug: 10 Jahre Ehe, sie arbeitet 2 Jahre und hört dann auf wegen Kinder etc., er arbeitet die ganzen 10 Jahre. In den ersten 2 Jahren haben sie genau so verdient und eingezahlt. Dann werden wahrscheinlich 50% der 8 Jahre von seinen auf ihre Anrechte übertragen.
Das interessante für Auslandsdeutsche ist, dass man das NICHT ausschließen kann. Der deutsche Staat ist sehr darauf bedacht, dass er Frauen im Alter nicht mit Sozialleistungen unterstützen muss. Daher will er, dass alle eine Altersversorgung haben.
Also, wenn ihr euch in England scheiden lässt und die UK pensions werden geteilt, aber da sind noch deutsche von der Zeit, bevor ihr hierhin gezogen seid (aber schon verheiratet wart), dann könnt ihr anschließend über deutsche Anwälte die deutschen aufteilen lassen. Dabei müsst ihr aber sagen, ob die UK schon aufgeteilt worden sind.
Ich hoffe, das hilft. Ich bin Solicitor bei Josiah-Lake Gardiner in London und kein deutscher Jurist. Die Aussagen zum deutschen Recht hier sind nur das, was ich von Fällen, Konferenzen etc. verstehe und dafür übernehme ich keine Haftung.
er mal ausfuerlicher:
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