Post by martinfk on Feb 21, 2024 8:09:54 GMT
Hallo,
wir leben seit ca 10 Jahren in London und bin hier steuerpflichtig.
Weil es laenger nicht klar war ob wir nach D zurueckkehren und da ich schon laengere Zeit in D Beitraege eingezahlt hatte, habe ich in der Zeit meine freiwilligen Rentenzahlungen in ein Berufsstaendisches Versorgungswerk weitergefuehrt und wenig in eine UK Rentenkasse eingezahlt.
Erst dieses Jahr ist bei meiner STeuererklaerung ans Licht gekommen dass die deutsche Rentenkasse sich bei HMRC registrieren muesse damit die freiwilligen Zahlungen steuerlich als Rentenzahlungen anerkannt werden: www.gov.uk/guidance/check-the-recognised-overseas-pension-schemes-notification-list
Ich habe bei meiner Kasse angefragt, aber sie haben mit folgendem Text geantwortet:
Leider ist es uns als xyz nicht möglich, die in der Vergangenheit in kurzen Abständen erfolgenden Änderungen der Regelungen zur britischen Steuergesetzgebung mit Aus-wirkungen auf QROPS ständig zu überprüfen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass Verletzungen von Berichtspflichten strafzahlungsbewährt sind, ist eine Registrierung zum HMRC nicht nur nicht sinnvoll, weil eine Überleitung von Beiträgen an die xyz seit dem 06.04.2015 nicht mehr möglich ist, sondern weil sich die xyz bei Verletzung von Berichtspflichten, die sie nicht einmal kennt, Strafzahlungen ausgesetzt sehen könnte.
Vor diesem Hintergrund musste die xyz auf eine weitere Neuregistrierung verzichten. Damit ist sie den gleichen Weg gegangen, wie zahlreiche andere berufsständische Versorgungswerke. Zahlreiche Versorgungswerke aus anderen Berufsständen haben sich eben-falls nicht mehr neu registrieren lassen. Die Gründe dafür sind in der sich fast im Jahresrhythmus ändernden britischen Steuergesetzgebung zu sehen.
Gibt es hier Andere mit dieser Erfahrung?
Was ist moeglich oder zu tun?
Danke!
Martin
wir leben seit ca 10 Jahren in London und bin hier steuerpflichtig.
Weil es laenger nicht klar war ob wir nach D zurueckkehren und da ich schon laengere Zeit in D Beitraege eingezahlt hatte, habe ich in der Zeit meine freiwilligen Rentenzahlungen in ein Berufsstaendisches Versorgungswerk weitergefuehrt und wenig in eine UK Rentenkasse eingezahlt.
Erst dieses Jahr ist bei meiner STeuererklaerung ans Licht gekommen dass die deutsche Rentenkasse sich bei HMRC registrieren muesse damit die freiwilligen Zahlungen steuerlich als Rentenzahlungen anerkannt werden: www.gov.uk/guidance/check-the-recognised-overseas-pension-schemes-notification-list
Ich habe bei meiner Kasse angefragt, aber sie haben mit folgendem Text geantwortet:
Leider ist es uns als xyz nicht möglich, die in der Vergangenheit in kurzen Abständen erfolgenden Änderungen der Regelungen zur britischen Steuergesetzgebung mit Aus-wirkungen auf QROPS ständig zu überprüfen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass Verletzungen von Berichtspflichten strafzahlungsbewährt sind, ist eine Registrierung zum HMRC nicht nur nicht sinnvoll, weil eine Überleitung von Beiträgen an die xyz seit dem 06.04.2015 nicht mehr möglich ist, sondern weil sich die xyz bei Verletzung von Berichtspflichten, die sie nicht einmal kennt, Strafzahlungen ausgesetzt sehen könnte.
Vor diesem Hintergrund musste die xyz auf eine weitere Neuregistrierung verzichten. Damit ist sie den gleichen Weg gegangen, wie zahlreiche andere berufsständische Versorgungswerke. Zahlreiche Versorgungswerke aus anderen Berufsständen haben sich eben-falls nicht mehr neu registrieren lassen. Die Gründe dafür sind in der sich fast im Jahresrhythmus ändernden britischen Steuergesetzgebung zu sehen.
Gibt es hier Andere mit dieser Erfahrung?
Was ist moeglich oder zu tun?
Danke!
Martin